Nahrungsergänzungsmittel regulieren?
Sehr geehrter Herr Blankenburg,
aufgrund der hohen Nachfrage nach Nahrungsergänzungsmitteln wollte ich fragen, ob die Politik dafür sorgen sollte, dass diese stärker reguliert werden, damit diese sicher für die Konsumenten sind? Da NEMs als Lebensmittel gelten, müssen diese nicht so hohe Anforderungen wie z.B Arzneimittel erfüllen. Wäre es z.B. denkbar, dass NEMs zumindest verpflichtende Laboranalysen aufweisen müssen, damit auf enthaltene Inhaltsstoffe und ggf. Schadstoffe geprüft wird?
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Wie Sie richtig schreiben, werden Nahrungsergänzungsmittel (NEM) rechtlich als Lebensmittel geführt. Sie unterliegen allerdings besonderen lebensmittelrechtlichen Vorschriften, die in der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (NemV) festgehalten sind. Demnach bedarf es zwar keiner Zulassung, allerdings einer Anzeige beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, wenn ein neues NEM erstmalig in den Markt eingeführt wird. Die Anzeige wird anschließend an die jeweils zuständige Landesbehörde und an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weitergeleitet. Die Kontrolle der Anzeige – sprich die Überprüfung, ob das NEM sicher ist - liegt nämlich bei den Ländern. Durch diese effektive Überwachung besteht nicht so sehr die Gefahr von schädlichen Inhaltsstoffen; allerdings sind Falschdosierungen in diesem Zusammenhang ein wichtiges Thema.
Es werden daher derzeit EU-weite Mindest- und Höchstwerte von Inhaltstoffen bei NEM verhandelt. In einer bereits 2002 verabschiedeten Richtlinie wurde festgelegt, dass die Europäische Kommission, die Mitgliedsstaaten und die Interessenverbände EU-weite Standards festlegen sollen. Der Prozess kam allerdings zwischenzeitlich zum Stillstand. Auf die gemeinsame Initiative der deutschen Bundesregierung sowie 18 weiterer EU-Staaten hin wurde nun eine Task Force gegründet, die das Vorhaben vorantreibt.
Gleichzeitig gibt es aber natürlich auch Maßnahmen auf nationaler Ebene. Um insbesondere Überdosierungen zwischenzeitlich zu verhindern, gibt das Bundesinstitut für Risikobewertung Höchstwert-Empfehlungen heraus. Vertreiber*innen von NEM müssen außerdem darauf hinweisen, dass ihre Produkte keine ausgewogene Ernährung ersetzen, und dass die empfohlene Verzehrmengen nicht überschritten werden dürfen. Gleichzeitig setzen wir auf mehr Aufklärung und Informationsangebote, beispielsweise durch das Internetportal „Klartext Nahrungsergänzung“, was in Kooperation mit der Verbraucherzentrale entstanden ist. Auch die Forschung im Bereich NEM wird aktuell gestärkt. Beispielsweise erarbeitet das Max-Rubner-Institut (MRI) derzeit ein Konzept für ein kontinuierliches Nationales Ernährungsmonitoring. Ziel sind regelmäßige, umfassende und bundesweit repräsentative Erhebungen zum Ernährungsverhalten und zum Ernährungsstatus. Dabei wird auch die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln erfasst werden.
Mit besten Grüßen
Jakob Blankenburg