Mit welcher Begründung auf wissenschaftlicher Basis gilt der Gensenenstatus für Bundestagsabgeordnete nach wie vor 6 Monate, für das "Fußvolk" hingegen 3 Monate?
Sehr geehrter Herr Blankenburg,
auch hier wieder die Frage an Sie, da Herr Lauterbach nicht antwortet (0/205 Fragen, Stand 25.01.2022).
Hintergrund dieser Frage ist die willkürliche Kürzung des Genesenenstatus für die Bürger:innen durch Sie und das RKI.
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hatte jedoch in einer wissenschaftlichen Studie gezeigt, dass eine Immunisierung Infizierter auch nach 430 Tagen noch vorhanden ist (https://www.pei.de/DE/newsroom/pm/jahr/2022/03-antikoerper-sars-cov-2-infektion-neue-erkenntnisse-sensitivitaet-nachweisdauer-antikoerpertests.html;jsessionid=93DF278DC591EF18D846B95A87296440.intranet242).
Sind Abgeordnete mit anderen biologischen Prozessen gesegnet als die Bürger:innen? So entkoppelt sich einmal mehr Politik von der Realität. Und wieder ist eine Spaltung der Gesellschaft durch nicht nachvollziehbare Willkürentscheidungen geschehen.
Sehr geehrter Herr B.,
für Bundestagsabgeordnete gilt allgemein, wie für Bürgerinnen und Bürger auch, der Genesenenstatus von drei Monaten. Hier wird kein Unterschied gemacht.
Worauf Sie vermutlich anspielen, sind die Regelungen für Genesene im Bundestag. Es gibt eine Allgemeinverfügung des Bundestages, welche insbesondere den Zutritt zu den Ausschusssälen und dem Plenarsaal regelt. Diese Allgemeinverfügung ging von einer Gültigkeit von sechs Monaten für den Genesenenstatus aus.
Die Diskrepanz zu den Regelungen außerhalb des Parlaments ergab sich daraus, dass die Allgemeinverfügung vor der Neudefinition des RKI erlassen wurde. Änderungen der Allgemeinverfügung werden im Ältestenrat des Deutschen Bundestages beschlossen, daher war eine kurzfristige Angleichung so schnell nicht möglich.
Es ist aber davon auszugehen, dass in der nächsten Sitzungswoche die Gültigkeit des Genesenenstatus angepasst sein wird.
Mit freundlichen Grüßen
Jakob Blankenburg