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Jakob Blankenburg
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Frage von Stefan M. •

Ist es richtig, dass Pensionäre/Versorgungsempfänger in allen drei Entlastungspaketen NICHT berücksichtigt wurden? Warum ist das ggf. so? Halten Sie dies für richtig und gerecht?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

der Koalitionsausschuss hat sich am 3. September 2022 im dritten Entlastungspaket darauf verständigt, dass Rentnerinnen und Rentner zum 1. Dezember 2022 ebenfalls die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten.

Die Energiepreispauschale wird auch dieser Empfängergruppe einmalig ausgezahlt und unterliegt der Einkommenssteuerpflicht - je niedriger die Rente, um wirksamer die absolute Entlastung für den oder die Empfänger*in. Die Auszahlung wird über die Deutsche Rentenversicherung geschehen, welche auch sicherstellen wird, dass keine Doppelzahlung erfolgt.

Es wurde im Koalitionsausschuss auch vereinbart, dass der Bund eine entsprechende Einmalzahlung, wie die für Rentnerinnen und Rentner, auch für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes leisten wird.

Über eine Einmalzahlung und deren Höhe für Pensionäre des öffentlichen Dienstes der Länder müssen die jeweiligen Bundesländer selbst entscheiden und diese auf den Weg bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Jakob Blankenburg

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