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Jakob Blankenburg
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Frage von Winfried K. •

Guten Tag Herr Blankenburg, kennen Sie das IFG, wenn ja werden Sie die Anwendung unterstützen? MfG Winfried K.

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Es garantiert jeden Bürger:in ausdrücklich Anspruch auf (amtliche) Informationen aus den Bundesministerien und dem Kanzleramt

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an meiner Arbeit.

 

Ja, das zum 1. Januar 2006 auf Bundesebene eingeführte Informationsfreiheitsgesetz ist mir gut bekannt und ich unterstütze es im Rahmen der geltenden Rechtsprechung. Die Informationsfreiheit – hier verstanden als Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen – ist für mich einer der wichtigsten Eckpfeiler unserer Wissensgesellschaft.

 

Aktuell gilt das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes nicht für Landes- und Kommunalbehörden. Die Länder regeln die Auskunftsgesetze in ihren jeweiligen Wirkungsbereichen somit selbst. Hieraus folgt, dass die Informationsrechte zwischen den Bundesländern schwanken.

 

Im Koalitionsvertrag haben sich die Ampelparteien deshalb darauf verständigt, die Informationsfreiheitsgesetze zu einem Bundestransparenzgesetz weiterzuentwickeln. Diese Neuregelung wird die Informationsrechte der Bürger*innen stärken – und für mehr Transparenz sorgen.

 

Mit freundlichen Grüßen

  

 

Jakob Blankenburg

Mitglied des Deutschen Bundestages

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