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Frage von Astrid C. •

Frage an Ismail Ertug von Astrid C. bezüglich Umwelt

In unserer von Klimawandel und Artensterben gekennzeichneten Zeit, mit der Aussicht, dass viele EU Staaten die Pariser Klimaziele nicht erreichen werden, muss jede Gelegenheit ergriffen werden, nachhaltigen, umweltschonenden Konsum zu fördern.
Wie stehen Sie zu dem geplanten Verbot von Produktbezeichnungen wie "-Burger", "-Schnitzel" für eindeutig ressourcen- und klimaschonendere pflanzliche Fleischersatzprodukte, was deren Vermarktung und Verbreitung erschweren würde und Gelegenheitskäufer weniger ansprechen? Meinen Sie nicht, dass die vorangestellten Attribute "vegetarisch/vegan" bereits ausreichend Klarheit schaffen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau C.,

vielen Dank für Ihre gute Frage, die tatsächlich nicht leicht zu beantworten ist. In Bezug auf den Klimawandel stimme ich Ihnen voll zu: Ja, es bleibt wirklich nicht mehr viel Zeit, um diese Erde – insbesondere für Nachfolgegenerationen – zu retten. Deshalb sollten und müssen wir jede Gelegenheit nutzen, um nachhaltigen und umweltschonenden Konsum zu fördern. Mit Ihrer Frage im Hinblick auf Fleischersatzprodukte und ob diese zukünftig als „Veggie-Burger“ oder Ähnliches gekennzeichnet werden dürfen, spielen Sie sicherlich auf einen EU-Verordnungsentwurf an, über den im Agrarausschuss des EU-Parlaments am 1. April 2019 abgestimmt wurde.

Die Angelegenheit ist durchaus knifflig, weil man einerseits eine Art Qualitätssicherung für Fleischprodukte gewährleisten will, in denen nicht zu viel „günstige“ Fleischersatzprodukte enthalten sein sollen, andererseits benötigen wir als Gesellschaft aber eine generelle Senkung des Fleischkonsums, um den CO2-Ausstoß deutlich zu reduzieren. Dann wäre da noch der Verbraucherschutz, denn Verbraucherinnen und Verbraucher sollen selbstverständlich nicht in die Irre geführt werden... was so viel bedeuten kann wie, wo Wurst draufsteht, soll bis zu einem gewissen Prozentsatz auch Wurst drin sein.

Was könnte nun die Lösung sein? Nun, man könnte beim Gesetzgebungsverfahren in der Tat eine Ausnahme für Produkte schaffen, die 0,0 % Fleisch enthalten, die aber um den Namen -schnitzel oder -burger führen zu dürfen, dann mit Attributen wie „vegetarisch oder vegan“ gekennzeichnet werden müssen. Diesen Vorschlag müsste man sicherlich noch mit Verbraucherschutzexperten abklären, denn es soll ja niemand in die Irre geführt werden. Bei eindeutigen Bezeichnungen wie z.B. „Veggie-Burger“ oder „veganes Schnitzel“ wäre für mich persönlich schon klar, dass in diesen Produkten kein Fleisch enthalten ist. Bei der Bezeichnung „Wurst“ wäre ich jedoch vorsichtiger, weil in diesem Bereich bis zu einem gewissen Grad schon beigemischt werden darf. Das Gesetzgebungsverfahren zu diesem Thema ist aber noch nicht abgeschlossen. Das heißt, es wird noch viel diskutiert und debattiert werden.

Vielen Dank für Ihre Frage und alles Gute!
Ihr Ismail Ertug