Frage an Ismail Ertug von Marcel S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Ertug,
wieso haben Sie am 24.10.2018 gegen den Änderungsantrag bezüglich der Bürokostenpauschale (monatlich 4416€) gestimmt?
Zur Erinnerung die Änderungen:
"folgende zusätzliche Änderungen in Bezug auf die allgemeine Kostenvergütung vorzunehmen:–von den Mitgliedern zu verlangen, dass sie alle sich auf die allgemeine Kostenvergütung beziehenden Belege aufbewahren;–von den Mitgliedern zu verlangen, den nicht verbrauchten Anteil der allgemeinen Kostenvergütung am Ende ihres Mandats zurückzugeben;" http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-8-2018-0313-AM-029-038_DE.pdf
Für mich gehört Transparenz zur Demokratie und zweckgebundene, nicht ausgegebene Gelder gehören selbstverständlich zurück gezahlt. Mir fallen keine plausiblen Gründe ein warum man gegen diesen Antrag stimmen könnte.
Über ein Antwort wäre ich sehr erfreut.
Mit freundlichen Grüßen M. S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage, die sich auf eine Abstimmung im Europäischen Parlament am 24.10.2018 bezieht. Sie wollten wissen, warum ich gegen den Änderungsantrag 33 eines Gesetzentwurfs zur so genannten „Büropauschale“ gestimmt habe und haben den entsprechenden Gesetzesvorschlag gleich als Link reinkopiert. Dafür erstmal vielen Dank, denn das erleichtert mir die Beantwortung Ihrer Frage.
Zunächst möchte ich anführen, dass ich den Aufruf zu mehr Transparenz grundsätzlich begrüße und ich mich an alle Vorgaben und Regelungen des Europäischen Parlaments halte. Nun aber zu den Details Ihrer Frage: Die von Ihnen zitierte Passage des Änderungsantrags 33 enthielt leider eine Formulierung, der ich aufgrund der zunehmenden Überbürokratisierung nicht zustimmen konnte. Warum nicht? Nun, es wurde zum Beispiel gefordert, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments „alle sich auf die allgemeine Kostenvergütung beziehenden Belege aufbewahren“ sollen bzw. müssen. Das hieße also im Umkehrschluss, dass meine Assistent_innen und ich noch genauer über geringwertige Güter Buch führen müssten, was uns den Arbeitsalltag erschweren würde.
Ich hätte es viel besser gefunden, wenn wir uns auf eine andere Regelung geeinigt hätten, nämlich die, dass man uns in Bezug auf geringwertige Güter einen Karenzrahmen von 250,- Euro pro Jahr für Briefmarken, Umschläge usw. lässt, denn dann wäre es nicht so schlimm, wenn der ein oder andere Beleg für geringwertige Güter fehlt.
Man hätte also die Passage mit dem Wort „alle Belege“ so umformulieren können: „Gesammelt werden müssen alle Belege, die einen Gesamtwert von 20,- Euro überschreiten. Für Einkäufe von unter 20,- Euro ohne Beleg darf jedoch ein Jahreswert von 250,- Euro nicht überschritten werden.“ Diese Regelung wurde aber nicht in einmal in Erwägung gezogen. Letztendlich war das dann der Grund, warum ich gegen den Antrag gestimmt hatte. Es ist aber nicht so, dass ich gegen Transparenz bin – im Gegenteil, wir sollten alle Möglichkeiten offen diskutieren.
Wenn Sie gerne das Abstimmungsverhalten von Abgeordneten verfolgen, dann empfehle ich Ihnen die Abstimmung zum Transparenzregister nachzuschlagen. Da haben die Konservativen nämlich geschlossen gegen die weitergehende Transparenz gestimmt.
Freundliche Grüße
Ihr Ismail Ertug