Frage an Ismail Ertug von Heinz B. bezüglich Soziale Sicherung
Was sagen Sie zum Thema: "bedingungsloses Grundeinkommen". Sind Sie bereit diese Frage im Europaparlament einzubringen und zu diskutieren?
Sehr geehrter Herr B.,
mit Blick auf die Beantwortung Ihrer Frage muss zunächst geklärt werden, ob das Europäische Parlament grundsätzlich die Kompetenz hat, das Thema "bedingungsloses Grundeinkommen" aufzunehmen und diesen Themenkomplex gesetzgeberisch aufzubereiten. Nach Artikel 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist für den Bereich der geteilten Zuständigkeiten festgelegt, wer in welchem Bereich Gesetze erlassen darf: also etwa die EU oder die Mitgliedstaaten. Der Bereich der Sozialpolitik fällt in die geteilte Zuständigkeit und bezieht sich laut Artikel 4 AEUV nur auf "Sozialpolitik hinsichtlich der in diesem Vertrag genannten Aspekte". Die Aspekte selbst sind ab Artikel 151 ff. AUEV aufgeführt. Beispielsweise ist gemäß Art. 156 AEUV gestgesetzt, dass die Kommission die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern soll, insbesondere auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit. Ob das bedingungslose Grundeinkommen nun unter das Gebiet "sozialen Sicherheit" fällt, kann ich an dieser Stelle abschließend nicht beantworten. Es erscheint aber durchaus plausibel.
Sollte sich die Europäische Kommission im Namen der EU also laut Artikel 4 AEUV zuständig fühlen und einen Gesetzesvorschlag zum Grundeinkommen einbringen - denn grundsätzlich hat nur die EU-Kommission das Initiativrecht - dann wäre ich als Europaabgeordneter selbstverständlich auch dazu bereit, solche Vorschläge im Parlament konstruktiv aufzunehmen und zu diskutieren.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit zufriedenstellend beantworten.
Viele Grüße
Ismail Ertug
P.S.: Hier noch ein Link über die Zuständigkeiten der EU: http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/competences/faq?lg=de#q2