Frage an Ismail Ertug von Udo S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Ertug,
Ist eine nationales Gesetzgebungsverfahren geplant, welches die Pflicht einer Standklimaanlage für LKW vorschreibt, die im Übernachtungsverkehr eingesetzt werden können und somit auch über Schlafmöglichkeit für min. 1 max. 2 Fahrer verfügen? Vor Jahren wurde eine Pflicht für Standheizungen eingeführt, das wir Fahrer im Winter nicht im LKW erfrieren, aber in einer Kabine mit Saunaähnlichen Temperaturen im Sommer übernachten müssen wir immer noch! Von einem erholsamen Schlaf (siehe Begründung) kann hier nicht die Rede sein.
Solche Vorschriften gibt es bereits u.a. in Spanien und Italien. Die nationalen Gesetze schreiben vor, dass die Ruhezeiten der VO (EG) 561/2006 während der Zeiten der Mittagshitze nur dann anerkannt werden können, wenn das Fahrzeug über eine Standklimaanlage verfügt.
Begründung:
Im Sinne der Verkehrssicherheit müssen die Ruhezeiten der genannten Verordnung unbedingt eingehalten werden, da im Übernachtungsverkehr Fahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu ca. 40 Tonnen eingesetzt werden, die zur Vermeidung schwerer Unfälle nur mit voller Konzentration gefahren werden dürfen. Da jedoch viele Fahrer ihre Tätigkeit nachts ausüben müssen, ist bei sommerlichen Temperaturen ein erholsamer Schlaf tagsüber ohne Klimaanlage oftmals gar nicht möglich.
Es macht auch wenig Sinn, dass wir LKW-Fahrer stundenlang unsere Motor laufen lassen müssen, um die Klimaanlage nutzen zu können, da keine Standklimaanlage vorhanden ist.
Ein solches Gesetz zur Verpflichtung einer Nachrüstung mit Standklimaanlagen für LKW im Übernachtungsverkehr wäre konsequentes Handeln, da besser ausgeruhte LKW-Fahrer ohne Zweifel weniger schwere Unfälle verusachen würden.
Mit freundlichen Grüßen
U. S.
Sehr geehrter Herr S.,
die von Ihnen angesprochene Thematik der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Verkehrssektor wird zurzeit heiß diskutiert. Ihr Argument kann ich absolut nachvollziehen. In den laufenden Diskussionen mit meinen Kollegen im Europäischen Parlament, in der Europäischen Kommission und auch mit unseren Partnern bei der europäischen Transportarbeiterföderation (ETF) sind neben den Ruhezeiten auch Mindeststandards für Fahrerkabinen Gesprächsthema.
Wir, die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, kämpfen dafür, dass das Wohl der Berufskraftwagenfahrerinnen und Berufskraftwagenfahrer durch europäische Gesetzgebung gewährleistet und auch durchgesetzt wird. Davon profitieren letztendlich nicht nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denn angemessene Arbeitsbedingungen im Güterkraftverkehr spielen auch eine erhebliche Rolle für die Straßenverkehrssicherheit und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Logistikbranche.
Wir werden weiterhin versuchen unsere Gesprächspartner davon zu überzeugen, dass die Beschaffenheit der Fahrerhäuser, u.a. die Klimaanlage, eine für den Straßenverkehr sicherheitsrelevante Rolle spielt und damit von der Europäischen Kommission in Form von sozialer Gesetzgebung aufgegriffen werden muss.
Die Europäische Kommission hat bereits angekündigt im Laufe des Jahres 2016 Gesetzgebungsvorschläge zu Sozialbedingungen im Straßengüterverkehr vorzubringen. Meine sozialdemokratischen Kollegen und ich werden uns im Vorfeld und während der Verhandlungen dafür einsetzen, dass Ihre Bedenken voll berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Ismail Ertug