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Frage von Reinhold B. •

Frage an Ismail Ertug von Reinhold B. bezüglich Verkehr

Thema: Verkehr und Infrastruktur

Zusätzliche Deckungssummen für EU-internationale KH-Schäden?

Sehr geehrter Herr Ertug!

Mögen Sie zunächst meine Information aktualisieren, nach der eine
EU-Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsrichtlinie 2005 eine Mindestdeckungssumme von nur 0,5 Mio € pro Schadensfall festlegte, während deutsche Versicherungen ab etwa 2005 meist auf 100 Mio € aufstockten, also 200mal mehr (pro Person immerhin 3mal mehr)?

Immer mehr EU-Autoeigner benutzen Straßen EU-weit. Das ist gut so.
Daher sollte die EU für Verkehrsunfälle mit Beteiligten aus 2 EU-Ländern gerechte Regelungen sichern.

Oder ist unvermeidlbar, dass deutsche Unfallopfer, die nach deutschem Preisniveau "arm" sind, ggfs. extrem viel weniger Schadensersatz vom Versicherer eines rumänischen Unfallverursachers bekommen als sie bekämen vom Versicherer eines deutschen Unfallverursachers - auch wenn der Unfall am Opferwohnort passiert?

Könnte eine künftige EU-Regelung nicht anstreben, dass der Opferanspruch sich international ebenso nach der vom Opfer selbst abgeschlossenen Deckungssumme richtet wie nach der des Unfallverursachers und dass dazu nationale Deckungssummen ergänzt werden um EU-internationale?

Dass etwa ein rumänischer Versicherungsbeitrag mit internationalen Deckungssummen analog den deutschen ökonomisch geht, legt folgende Meldung nahe, nach der in etwa GLEICHZEITIG Deckungssummen vervielfacht und Versicherungsbeiträge billiger wurden: Stiftung Warentest Meldung
28.04.2005 "Kfz-Versicherung: In Deckung".
Sollte Versicherern eine Rückversicherung nicht ebenso auferlegt sein wie Banken eine Einlagensicherung?

Obige EU-Richtlinie erlaubte unfaire Unterschiede bei Deckungssummen. Was ist fairer für Versicherungsbeitragszahler aus einem EU-Niedrigpreisland UND für Unfallopfer aus einem EU-Hochpreisland?.

Freundlich grüßt
R. Breuer

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