Frage an Ismail Ertug von Franz F. bezüglich Finanzen
sehr geehrter herr ertug,
sind die erläuterungen zum ESM vertrag, wie sie in dem video dargestellt wurden, richtig wieder=
gegeben? ( http://www.marktorakel.com/index.php?id=8623875144565303450 )
Frank
Sehr geehrter Herr Frank,
ich möchte versuchen auf die vielen Aspekte, die die Videomacher darstellen, einzugehen.
Davon unbenommen möchte ich auf ein Grundproblem in Sachen Europa hinweisen: zu oft werden Entscheidungen (so auch im Falle des ESM-Vertrages) auf intransparente Art und Weise durch die Regierungen der Mitgliedstaaten getroffen, was Europa diskreditiert. Das bedeutet aber im Umkehrschluss nicht, dass diejenigen, die Europa nicht wollen, mit falschen oder suggestiven Argumenten hantieren sollten. Das Fällen von Entscheidungen in Hinterzimmern ist der öffentlichen Debatte in einer demokratischen Gesellschaft genauso wenig zuträglich wie die falsche Auslegung von Fakten, um das eigene politische Argument zu stärken.
Beispiel Immunität: Die Immunität für Gouverneursratsmitglieder des ESM, der stellvertretenden Gouverneursratsmitglieder, der Direktoren, der stellvertretenden Direktoren, des Geschäftsführenden Direktors und des Personals kann nach Art. 30 Satz 1 durch den Gouverneursrat aufgehoben werden (Art. 5, Satz 7, Buchstabe k). Der Gouverneursrat wiederum setzt sich aus den Finanzminister/innen zusammen (Art. 5 Satz1). Außerdem unterstellen die Macher des Videos, dass der ESM beliebig Geld bei den Euro-Staaten anfordern kann. Laut ESM-Vertragsentwurf prüfen die Finanzminister/innen das Volumen des Euro-Rettungsschirms tatsächlich. Ein Beschluss von ihnen zu seiner Erweiterung tritt aber erst in Kraft, „sobald die ESM-Mitglieder die Verwahrstelle über den Abschluss ihrer geltenden nationalen Verfahren in Kenntnis gesetzt haben.“ Dieser Satz steht übrigens im selben Absatz, auf welchen sich die Macher des Videos beziehen. Die Unwiderruflichkeit der Zusagen bei Kapitalabrufen und die Frist von sieben Tagen beziehen sich hingegen auf den Fall, dass der ESM Gefahr läuft, ein Fälligkeitsdatum gegenüber Gläubigern zu überziehen. Es würde sich also um bestehende, bereits eingegangene Verpflichtungen handeln. Von unbegrenzter Nachforderung kann daher nicht die Rede sein. Es handelt sich um zwei verschiedene Aspekte. Im Übrigen ist der Rettungsschirm nicht unantastbar: Er ist das Produkt zwischenstaatlicher Vereinbarungen, so dass Vorgänge, die nicht rechtens sind, jederzeit beanstandet werden können.
Was dem ESM als Architektur bislang fehlt, ist tatsächlich die parlamentarische Kontrolle auf europäischer Ebene. Das Europäische Parlament, als einzige von der Bevölkerung direkt gewählte europäische Institution, wäre hier die richtige Adresse. Erlauben Sie mir zum Schluss auf folgenden Link hinzuweisen, der darstellt, in welchem Umfeld die fehlerhaften Darstellungen entwickelt worden sind:
http://www.abgeordnetenwatch.de/martin_gerster-575-37590--f301452.html#q301452
Mit freundlichen Grüßen
Ismail Ertug