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Isabell Zacharias
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Frage von David W. •

Frage an Isabell Zacharias von David W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Zacharias,

ich habe mich gerade auf der Homepage der Initiative „Ich bin keine Fallpauschale“ informiert. Diese fordert für die Schwerst- und Spezialfälle an den Universitäts-Kinderkliniken umgehend eine faire und kostendeckende Vergütung, die sich am tatsächlichen Behandlungs- und Pflegeaufwand orientiert.
Denn an deutschen Universitäts-Kinderkliniken herrscht akuter finanzieller Notstand: Dort sammeln sich kostenintensive Schwerst- und Spezialfälle. Jedoch werden die entstehenden Kosten aufgrund der geltenden Fallpauschalenregelung oft nur zu einem Teil erstattet und müssen von den Kliniken mit getragen werden.

Die Folgen: Die Behandlung und Pflege kranker Kinder verschlechtert sich, da die Universitäts-Kinderkliniken dazu gezwungen sind, die entstehenden Millionendefizite durch Stellenabbau bei Ärzten und Pflegepersonal auszugleichen.

Ein erster Schritt sind der Versorgungszuschlag und die Analyse der Extremkostenfälle, die am 14. Juni 2013 im Bundestag beschlossen wurden. Jedoch reichen diese Maßnahmen bei Weitem nicht, um die an deutschen Universitäts-Kinderkliniken in den letzten Jahren entstandenen und entstehenden Defizite zu decken. So ist es mittlerweile leider die Regel, dass Pflege- und Arztpersonal über Eltern- und Fördervereine mitfinanziert werden.
Was benötigt wird, ist eine kostendeckende Finanzierung – umgehend. Damit auch in Zukunft alle Kinder gut versorgt werden können.
Die Erfahrungsberichte aus den Universitäts-Kinderkliniken kann man auf der Homepage nach verfolgen.

Was werden Sie tun, damit sich bei diesem wichtigen Thema in naher Zukunft etwas verändert?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wiesenäcker,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Um das Problem zu lösen, fordern wir eine ausreichende und bundeseinheitliche Festsetzung der sogenannten Sicherstellungszuschläge.
Darunter versteht man gemäß § 5 Abs. 2 Krankenhausentgeltgesetz Zuschläge für die Vorhaltung von Krankenhausleistungen, die aufgrund des geringen Versorgungsbedarfes mit den Fallpauschalen nicht kostendeckend finanzierbar, für die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung aber notwendig sind. Auf der Grundlage der bundeseinheitlichen Empfehlungen sollen die gemeinsamen Gremien nach § 90 a SGB V regionale Besonderheiten identifizieren können, die für die Anwendung der Maßstäbe und damit für die Gewährung von Sicherstellungszuschlägen zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus fordern wir die Entwicklung von bundeseinheitlichen Mindestpersonalschlüsseln, um Anreizen zu einem Personalabbau entgegenzuwirken und Maßstäbe für eine angemessene Personalausstattung - insbesondere in der Pflege - festzulegen.
Schließlich sollte geprüft werden, ob die Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der stationären Kinderkrankenpflege mit einer verbindlichen Fachkraftquote gesichert werden soll.

Nette Grüße

Isabell Zacharias