Frage an Isabel Mackensen-Geis von Hans-Josef D. bezüglich Bundestag
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
welche Position vertreten Sie zur Verkleinerung des aufgeblähten Bundestages? Für eine konkrete Antwort bedanke ich mich.
Freundlich grüßt
HJ Dormann
Sehr geehrter Herr Dormann,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu meiner Position zur Verkleinerung des Deutschen Bundestages.
Ich teile die Ansicht, dass die Grenze eines funktionierenden Arbeitsparlamentes nicht überschritten werden darf. Daher strebe ich gemeinsam mit meiner Fraktion weiterhin eine Reform des Wahlrechts an. Das Ziel dieser Reform besteht darin, das bewährte Prinzip des personalisierten Verhältniswahlrechts zu erhalten und gleichzeitig die Zahl der Mitglieder des Deutschen Bundestages wirksam zu begrenzen. Während von den anderen Parteien überwiegend eine Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise angestrebt wird, ist meiner Fraktion die Beibehaltung der 299 Wahlkreise sehr wichtig. Aus unserer Sicht erschwert die Vergrößerung von Wahlkreisen den Kontakt zwischen Abgeordneten und Wählerinnen und Wählern. Neben den direkt gewählten 299 Abgeordneten und den 299 über die Landeslisten gewählten Abgeordneten, würden Überhangs- und Ausgleichsmandate entsprechend dem Zweitstimmenergebnis der Parteien zugeteilt. Für eine Übergangsperiode befürworten wir dieses Vorgehen bis zu einer maximalen Obergrenze von 690 Abgeordneten.
Wichtig ist mir noch darauf hinzuweisen, dass ein Schwerpunkt für uns die Verwirklichung der Gleichstellung von Männern und Frauen in der politischen Verantwortung ist und wir uns daher für die paritätische Besetzung des Bundestages durch verbindlich paritätisch besetzte Wahllisten einsetzen.
Die bisherigen Vorschläge anderer Parteien zielen vor allem darauf, von einer Reform zu profitieren, während die SPD-Fraktion versucht, langfristig eine Deckelung unter Berücksichtigung und Abbildung des Wählerwillens zu erreichen.
Da die Verhandlungen zwischen den Parteien sich als sehr schwierig erwiesen haben, streben wir nach diesem ersten, oben genannten Reformschritt die Einsetzung einer Reformkommission aus Abgeordneten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlerin sowie Bürgerinnen und Bürgern an. Nach der Auseinandersetzung mit den verschiedenen Vorschlägen zur Wahlrechtsreform soll die Kommission Empfehlungen für eine nachhaltige Wahlrechtsreform erarbeiten, die politisch praktikabel und verfassungsrechtlich abgesichert ist.
Mit freundlichen Grüßen
Isabel Mackensen