Wie stehen Sie persönlich zum Transparenzversprechen?
Die Transparenz-Versprechen im Überblick:
1. Verbot von Unternehmenspenden an Parteien
2. Unabhängige Prüfinstanz für Abgeordneten- und Lobbytransparenz
3. Effektives Lobbyregister
4. Einkünfte und Ausgaben als Abgeordnete:r
5. Lobbykontakte der Abgeordneten
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage betreffend meines Transparenz-Versprechens.
Schon zu Beginn meiner Abgeordnetentätigkeit habe ich umfassend und transparent die Höhe meiner Einkünfte und meine ehrenamtlichen Tätigkeiten auf meiner Webseite veröffentlicht. Im Zuge der zahlreichen Korruptionsaffären mehrerer Unions-Abgeordneter, habe ich gemeinsam mit über 50 Kandidierenden im JUSO-Alter eine freiwillige Selbstverpflichtung abgegeben, keine Lobbytätigkeiten anzunehmen, etwaige Nebeneinkünfte zu spenden und offenzulegen sowie Aktien-oder Unternehmensbeteiligungen offenzulegen. Beides finden Sie auch auf meiner Webseite unter: https://isabel-mackensen.de/transparenzerklaerung/
Zu Unternehmensspenden:
Ein Verbot von Unternehmensspenden halte ich nicht für zielführend, denn es könnte durch Spenden von natürlichen Personen umgangen werden. Sinnvoller wäre die Einführung einer jährlichen Höchstgrenze pro Spenderin und Spender.
Zur unabhängigen Prüfinstanz:
Derzeit bestehen keine Zweifel an der Effektivität der Kontrolle durch die Bundestagsverwaltung. Sollte die Evaluierung des Lobbyregistergesetzes oder der Reform der parlamentarischen Transparenzregeln zu einem anderen Ergebnis kommen, werde ich mich für eine bessere Einhaltung und Durchsetzung dieser Regeln einsetzen.
Zum effektiven Lobbyregister:
Ich werde mich dafür einsetzen, dass Lobbyist:innen ihre Kontakte mit Bundesregierung und Mitgliedern des Bundestags im Lobbyregister dokumentieren müssen.
Zu meinen Einkünften und Ausgaben als Abgeordnete:
Ich verpflichte mich, während meiner Mandatszeit jährlich die Steuermittel, die für meine Abgeordnetentätigkeit zur Verfügung stehen, offenzulegen.
Zu meinen Lobbykontakten:
Ich verpflichte mich, nach der Wahl Treffen mit registrierten Lobbyist:innen (gemäß der Definition im Bundeslobbyregistergesetz) offenzulegen. Hierzu gehören beispielsweise Vertreter:innen von Unternehmen, Verbänden und Nichtregierungsorganisationen.
Mit freundlichen Grüßen
Isabel Mackensen-Geis