Isabel Mackensen-Geis
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SPD
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Frage von Arnd W. •

Was tun Sie gegen jegliche Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln?

Isabel Mackensen-Geis
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Anbindehaltung.

Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien haben wir bereits festgehalten, dass wir die Anbindehaltung in spätestens zehn Jahren beenden wollen. Dort heißt es: „Wir schließen bestehende Lücken in der Nutztierhaltungsverordnung und verbessern das Tierschutzgesetz (Qualzucht konkretisieren, nicht kurative Eingriffe deutlich reduzieren, Anbindehaltung spätestens in zehn Jahren beenden).“ Diese Position teile ich grundsätzlich.

Die Novellierung des Tierschutzgesetzes ist am 24. Mai 2024 im Umlaufverfahren durch das Kabinett gegangen und am 5. Juli 2024 im Bundesrat aufgerufen worden. Im Spätherbst ist vorgesehen, dass der Gesetzesentwurf im Deutschen Bundestag in erster Lesung beraten wird. 

Der Entwurf sieht vor, dass die Anbindehaltung von Tieren grundsätzlich verboten wird. Um die besondere Situation von Bergbauern, Almen und kleineren Betrieben zu berücksichtigen, soll für die Anbindehaltung von Rindern Folgendes gelten. Die ganzjährige Anbindehaltung wird innerhalb der nächsten zehn Jahre vollständig verboten. Allerdings bleibt die „Kombihaltung“, bei der die Tiere viel Zeit auf der Weide verbringen, unter weiterentwickelten Voraussetzungen für landwirtschaftliche Betriebe mit höchstens 50 über sechs Monate alten Rindern erlaubt. Dies gibt auch kleinen Höfen, die Rinder derzeit ganzjährig angebunden halten, die Möglichkeit, innerhalb von zehn Jahren entweder umzubauen oder auf eine weiterentwickelte „Kombihaltung“ umzustellen. Betroffene Betriebe haben somit zehn Jahre Zeit, sich auf diese neuen Bedingungen einzustellen.

Dieser Kompromiss bringt Fortschritte im Tierschutz, ohne den Beitrag der Weidewirtschaft auf Almen und Wiesen für den Naturschutz oder die besondere Situation kleiner Höfe außer Acht zu lassen. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, weiterhin nachhaltig und tiergerecht zu wirtschaften, ohne die Existenz kleiner landwirtschaftlicher Betriebe zu gefährden.

Mit freundlichen Grüßen

Isabel Mackensen-Geis

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