Die Personalschlüssel in unseren Kitas sind je nach Bundesland unterschiedlich. Sollten Bildungschancen und Betreuungsqualität nicht bundesweit vergleichbar sein, trotz föderalem System?
Sehr geehrte Frau Mackensen-Geis!
Kein Bundesland gewährleistet die Mindestanforderungen bezüglich Personalschlüssel und Räumlichkeiten der Fachleute und der Fachpraxis an eine kindgerechte Kita-Qualität. Sollten nicht Bund, Länder, Kreise und Kommunen gemeinsam kindgerechte Rahmenbedingungen und gute frühkindliche Bildung finanzieren? Wie kann Politik für vergleichbare Standards sorgen, die wissenschaftlichen Mindestanforderungen an eine gute Kita-Qualität entsprechen?
Sehr geehrte Frau T.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich stimme Ihnen zu – KiTas und Schulen sollten bundesweit die gleiche Qualität haben. Durch die grundgesetzliche Bindung an das föderale System, wonach Bildung in den Aufgabenbereich der Länder fällt, kann der Bund nur begrenzt Vorgaben setzen. Dennoch haben wir mit dem KiTa-Qualitätsgesetz einen wichtigen Schritt für die gleichwertige Betreuung und Förderung von Kindern gemacht.
Darin wurde das Gute-Kita-Gesetz weiterentwickelt. Bislang umfasste dieses zehn qualitative Handlungsfelder sowie Maßnahmen zur Beitragsentlastung, in die die Bundesländer investieren können. Künftig sollen die Länder überwiegend (über 50 Prozent der Mittel) in die sieben vorrangigen Handlungsfelder
• bedarfsgerechtes Angebot,
• Fachkraft-Kind-Schlüssel,
• Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften,
• starke Leitung,
• Maßnahmen zur kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung, Bewegung,
• sprachliche Bildung und
• Stärkung der Kindertagespflege
investieren. Sofern diese Schwerpunktsetzung sichergestellt ist, können die Länder auch Maßnahmen, die bereits Gegenstand der Bund-Länder-Verträge zum Gute-KiTa-Gesetz waren, fortsetzen. Maßnahmen, die ab 2023 neu begonnen werden, müssen ausschließlich in den vorrangigen Handlungsfeldern ergriffen werden.
Das Gute-KiTa-Gesetz wurde durch ein jährliches bundesweites und landesspezifisches Monitoring begleitet und zusätzlich evaluiert. Der Evaluationsbericht zeigt, an welchen Stellen das Gesetz weiterentwickelt werden sollte. Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz greifen wir diese Ergebnisse auf, um bundesweit eine Steigerung der Betreuungsqualität zu erreichen. Für die Jahre 2023 und 2024 stehen 4 Mrd. Euro für die Förderung durch das KiTa-Qualitätsgesetz zur Verfügung. Damit führt der Bund seine umfangreichen Investitionen in qualitativ hochwertige Angebote der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung auf dem hohen Niveau in den Jahren 2021 und 2022 fort.
Der Koalitionsvertrag der 20. Legislaturperiode greift außerdem die Herausforderung des hohen Fachkräftebedarfs in den erzieherischen Berufen explizit auf. So wird mit den Ländern und weiteren relevanten Akteuren eine Gesamtstrategie zur Sicherung der Fachkräftebedarfe im Bereich der Kindertagesbetreuung entwickelt und ein bundeseinheitlicher Rahmen für die Ausbildung, welche vergütet und generell schulgeldfrei sein soll, angestrebt.
Mit freundlichen Grüßen
Isabel Mackensen-Geis