Frage an Irmingard Schewe-Gerigk von Werner M. bezüglich Finanzen
Sehr heehrte Frau Schwene-Gerik!
Ich habe eine Frage und währe Ihnen sehr dankbar, wenn ich von Ihnen eine Antwort bekäme. Frage: Ich habe 18 Jahre vom 01.06.1965 bis28.02.86 bei einer Fa. in Nürnberg gearbeitet, und es steht mir eine Betriebsrente von 300DM bez.weise 150€ unauflösbar zu. Bis zu meiner Rente sind es noch 2 Jahre. Es sind fast 24 Jahre danach. Bleibt es bei den 300DM bez.weise bei den 150€ oder wird die Betriebsrente die 24 Jahre den Erhöhungen angepaßt? Wenn ja, giebt es dafür eine Formel wie man das ausrechnen kann?
Herzlichen Dank im vorab für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen aus Forchheim
Marondel Werner
Sehr geehrter Herr Marondel,
der Arbeitgeber ist verpflichtet, für ehemalige Beschäftigte bzw. deren Hinterbliebene, denen er eine laufende Leistung der betrieblichen Altersversorgung zugesagt hat, alle drei Jahre zu prüfen, ob diese Leistung zu erhöhen ist. Bei dieser Entscheidung hat der Arbeitgeber insbesondere die Belange der Versorgungsempfänger/-innen und die wirtschaftliche Lage seines Unternehmens zu berücksichtigen. Der Arbeitgeber ist jedoch nur zur Prüfung verpflichtet, einen Anspruch auf Anpassung der betrieblichen Altersversorgung hingegen besteht nicht, wenn das Unternehmen etwa hierzu wirtschaftlich nicht in der Lage ist. Die Pflicht zur Überprüfung gilt als erfüllt, wenn die Anpassung nicht geringer ausfällt als der Verbraucherpreisindex oder die Nettolöhne vergleichbarer Arbeitnehmergruppen des Unternehmens (im Überprüfungszeitraum).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Irmingard Schewe-Gerigk