Portrait von Irmingard Schewe-Gerigk
Irmingard Schewe-Gerigk
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Irmingard Schewe-Gerigk zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Hugo H. •

Frage an Irmingard Schewe-Gerigk von Hugo H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Schewe-Gerigk !

In der Bundestagsdebatte am 25.April behaupten Sie: "Ein Versicherter hat nach 18 Jahren im Westen eine Rente von 473 € und im Osten von 555.-€, also 82 Euro mehr für den "Ostrentner"."
Diesen "Ostrentner "müssen Sie mir einmal zeigen.Der muß ja bereits zu DDR-Zeiten den gleichen Lohn wie ein "Westrentner " bekommen haben.Das ist aber nicht der Fall.
Deswegen ist Ihre Berechnung fern ab jeglicher Realität.
Wie sieht es denn wirklich aus?
2006 lag nach Ihren eigenen Angaben, das durchschittliche Einkommen der "Ostdeutschen " um 23 % niedriger als das Einkommen der Westdeutschen.
Das bedeutet ,das bei 1 Rentenpunkt West der Ostdeutsche Arbeitnehmer nur 0.7700 Rentenpunkte bekam. Dieses Einkommen wurde mit dem Faktor 1.1642 hochgewertet.
Das ergibt 0.8964 Rentenpunkte, gleich 372.58 € Rente. Der westdeutsche Vergleichsrentner dagegen bekommt 472.86€. Ein Plus von 99.68 für den westdeutschen Rentner. Und deshalb ist die Angleichung des Rentenwertes - Ost dringend erforderlich.
Denn selbst bei Angleichung des Rentenwertes Ost bekommen - Ostdeutsche - immer noch 48.97 € weniger.
Zum 01.01.2008 hat die Bundesregierung die Einkommen der Ostdeutschen Beschäftigten im öffentlichen Dienst angeglichen und trotzdem werden diese Einkommen weiterhin hochgewertet. Das ist ungerecht gegenüber den Beschäftigten in den alten BL.

Meine Frage:
Wann wollen Sie die doppelte -Ungerechtigkeit - bei der gesetzlichen Rente endlich beseitigen und die Teilung Deutschlands beenden?

Mit freundlichen Grüßen
H.Hoenigk
Ein westdeutscher - Ostrentner-

Portrait von Irmingard Schewe-Gerigk
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Hoenigk,

ich habe die von Ihnen erwähnte und bezweifeltet Zahl aus einem Dokument der Bundesregierung übernommen (BT-Drs.: 16/8633: Stand und Bewertung der Rentenüberleitung 18 Jahre nach der Wiedervereinigung, Tabelle S. 7). Diese Zahl machen deutlich, wie groß der Reformbedarf hinsichtlich der Ostrenten ist. Denn einerseits liegt der Rentenwert in den Neuen Ländern immer noch niedriger als der Rentenwert West, was vielfach Anlass für die Unzufriedenheit von Rentnerinnen und Rentner in den Neuen Ländern ist. Andererseits werden im Gefolge der Ost-West-Anpassung der Löhne und Gehälter die Erwerbseinkommen in den Neuen Ländern hochgewertet. Diese Hochwertung orientiert sich an dem durchschnittlichen Lohngefälle zwischen Ost und West, unabhängig von dem tatsächlichen Einkommensniveau des einzelnen Beschäftigten (2007: im Durchschnitt 16 %-Differenz). Diese Regelung hat ein großes Maß an Rentengerechtigkeit für Ostdeutschland in der Nachwendezeit geschaffen. Leider ist sie sehr vielen Menschen nicht bekannt, so dass fast ausschließlich über den niedrigeren Rentenwert Ost geklagt wird.

Mittlerweile führt diese Regelung aber zu neuen Formen von Ungerechtigkeiten. Denn es gibt auch Beschäftigte in den Neuen Ländern, die durchaus ein mit dem Westen vergleichbares Einkommen beziehen und trotzdem eine Hochwertung erhalten. Beschäftigte mit einem sehr kleinen Einkommen im Westen erhalten jedoch keine Hochwertung der Versicherungsbeiträge.

Wir schlagen deshalb eine Hochwertung der Versicherungsbeiträge für die Bezieher von kleinen Einkommen vor, damit aus armseligen Löhnen nicht Renten an der Armutsschwelle entstehen. Diesen sozialen Ausgleich wollen wir in Ost und West einheitlich auf Geringverdienende konzentrieren. Eine gesonderte Hochwertung des Arbeitsentgelts in den neuen Ländern soll damit entfallen.

Wir wollen gleichzeitig einen einheitlichen Rentenwert in Ost und West schaffen. Die Kosten dafür müssen aus Steuermitteln finanziert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Irmingard Schewe-Gerigk