Frage an Irmingard Schewe-Gerigk von Marianne W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Schweve-Gerigk,
ich bin 61 Jahre alt, bekomme Arbeitslosengeld 1 und habe die 58-Regelung noch unterschrieben. Ich muss wahrscheinlich am Knie operiert werden und werde einige Zeit krank geschrieben sein.
Nun meine Frage:
Bekomme ich nach der Krankheit mein restliches Arbeitslosengeld fließsen oder muss ich erneut beantragen, wenn ja, ist die Frage, bleibt die 58-Regelung dann auch weiterhin bestehen, obwohl sie ja mittlerweile abgeschafft wurde.
Ich frage, weil ich sonst meine Knieoperation verschieben muss.
Ich gelte nämlich jetzt beim Arbeitsamt als Altfall und muss nicht in Zwangsrente gehen, aber wenn ich erneut Arbeitslosengeld beantragen muss und die alten Regelungen wegfallen, dann sieht die Lage für mich sehr viel schlechter aus.
Können Sie mir hierauf eine Antwort geben?
Mit freundlichen Grüssen
Marianne Willers