Frage an Irmingard Schewe-Gerigk von Stephan K. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Schewe-Gerigk
meine Partnerin und ich erwarten im Januar 2008 Nachwuchs. Da wir nicht verheiratet sind und dies auch zunächst noch nicht vorhaben, meine Partnerin mir aber gern den Herzenswunsch erfüllen möchte, daß unser Nachwuchs meinen Nachnamen erhält, stellt sich uns die Frage, bei welchen Ämtern wir dies beantragen müssen - möglich ist dies in Deutschland doch, oder ?
Vielen lieben Dank für eine Auskunft
sagen
S.Kaschny&N.Schmittseifer
Sehr geehrter Herr Kaschny,
meine Antwort ist in diesem Falle unverbindlich, denn eine richtige Rechtsberatung kann ich Ihnen nicht geben. Sie können Ihren Namen beim Standesamt als Familiennamen anmelden - zwingende Folge ist dann, dass auch eventuelle weitere Kinder mit Ihrer Partnerin Ihren Namen tragen - dafür brauchen Sie natürlich das Einverständnis. Es kann gut sein, dass sie vorher die Vaterschaft anerkennen müssen (das dürfte im Jugendamt sein) - damit sie der rechtliche Vater des Kindes sind.
Viel Glück und Gesundheit für Sie und Ihre Partnerin und das Kind
Irmingard Schewe-Gerigk