Frage an Irmingard Schewe-Gerigk von werner s. bezüglich Familie
Was werden Sie tun, um Müttern (und Vätern) mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe bei der Wahrnehmung ihrer Betreuungs- und Erziehungsaufgaben zu ermöglichen?
Sehr geehrter Herr Schuren,
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat bereits im Mai 2005 zusammen mit der SPD-Fraktion einen Antrag im Deutschen Bundestag (Die Erfolge in der Politik für behinderte Menschen nutzen – Teilhabe und Selbstbestimmung weiter stärken; BT-Drs. 15/5463) verabschiedet, mit dem die Bundesregierung zur Weiterentwicklung des SGB IX in einigen zentralen Bereichen aufgefordert wird.Mit diesem Antrag haben wir deutlich gemacht, dass /„die umfassende Berücksichtigung der Wünsche der behinderten Menschen und deren persönliche Lebenssituation kein Störfaktor im Leistungsgeschehen ist, sondern die individuelle und personenzentrierte Leistungserbringung erst möglich macht. Ebenso wie nicht behinderte haben behinderte Menschen in steigendem Maße individuell verschiedene Lebensziele, -interessen und -möglichkeiten. So gründen heute behinderte Menschen eher als bisher Familien mit Kindern. Die Rehabilitationsträger müssen bei der Entscheidung und bei der Ausführung von Leistungen zur Teilhabe und anderen Sozialleistungen den unterschiedlichen Lebenssituationen behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen Rechnung tragen und die mit dem SGB IX gestärkten Wunsch- und Wahlrechte umsetzen.“
Bündnis 90/Die Grünen haben in Ihrem Programm zur (voraussichtlichen) Bundestagswahl 2005 deutlich gemacht, dass „die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen am Leben in der Gemeinschaft, ihr Recht auf Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen und der Zugang zum Arbeitsmarkt Ziele unserer Politik“ sind. Dazu gehört für uns auch, dass Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Elternschaft uneingeschränkt wahrnehmen können. Daher treten wir dafür ein, dass die besonderen Bedürfnisse behinderter Eltern auch außerhalb des Arbeitslebens besonders berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören ganz konkret Maßnahmen wie z.B. die Kfz-Förderung; ausreichende Hilfen zur Verständigung für gehörlose Eltern bei Elternsprechtagen und die Finanzierung barrierefreier Möbel und Hilfsmittel. Außerdem wollen wir uns dafür einsetzen, dass Eltern mit Behinderung bei der Kinderbetreuung besser unterstützt werden. Wo Hilfe nötig ist, sollen sie auf ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnittene Assistenz erhalten können.
Mit freundlichen Grüßen
Irmingard Schewe-Gerigk
i.A.
Nina Katzemich