Frage an Irmingard Schewe-Gerigk von Tilko de B. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Schewe-Gerigk,
zurzeit gibt es eine rege Diskussion zum >>>Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen<<<, der von den Fraktionen von CDU/CSU und SPD in Gang gesetzt wurde.
Die entsprechende Drucksache (16/12850) trägt das Datum vom 05.05.2009.
Durch Zufall viel mir eine hib-Meldung vom 26.05.2009 auf, wonach die Bundesregierung ihrerseits einen Gesetzentwurf mit gleichem Wortlaut eingereicht hat.
Die entsprechende Drucksache (16/13125) trägt das Datum vom 25.05.2009.
Diesem zugeordnet scheint die Drs 0394/09, welche ein Anschreiben an den Präsidenten des Bundesrates enthält und den Hinweis, dass der Gesetzentwurf besonders eilbedürftig sei.
Dazu hätte ich folgende Fragen:
- Ist es normal, dass ein Gesetzentwurf von Fraktionen nochmals von der Bundesregierung eingereicht wird?
- Weshalb ist der Gesetzentwurf eilbedürftig?
- Was bedeutet es für das Gesetzgebungsverfahren, dass es zwei Entwürfe mit gleichem Wortlaut gibt?
MfG,
T. de Boer