Frage an Iris Peterek von Peter N. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Peterek,
nach meinen Erfahrungen sind Partei- und Gewerkschaftszugehörigkeit im Öffentlichen Dienst (ÖD) kontraproduktiv, gehören nicht in den Staatsdienst!
Über Partei-/Gewerkschaftsleute versuchen Parteien/Gewerkschaften den ÖD in ihrem Sinne zu beeinflussen/zu steuern.
Am Beispiel von ZDF und ARD erleben wir, wie Kritik am Regierungshandeln der Großen Koalition unter dem Tisch gehalten wird oder in die späten Abendstunden verlegt wird, wenn die arbeitende Bevölkerung erholsamen Schlaf angetreten hat, um am anderen Tage wieder fit zu sein.
Freie Journalisten, die sich kritisch äußern, erhalten keine Aufträge. Angestellte Journalisten verhalten sich parteiangepasst, um ihren Job nicht zu verlieren (Stichworte fürs Internet: WDR-Journalistin Claudia Zimmermann im Niederländischen Rundfunk, ferner Bräutigam, Atlantikbrücke, Ulfkotte).
Parteilose haben es schwerer, einen Job zu bekommen oder befördert zu werden, gelangen nur ausnahmsweise (als Alibi) in Spitzenpositionen/Spitzenämter. Parteien sorgen für eine entsprechend hohe Dotierung der zu vergebenden Posten.
Berufsverbände blockierten zu meiner Zeit wirtschaftliche Arbeitsweisen, so dass die Privatisierung als Segen gefeiert wurde, obwohl Privatisierung staatlicher Infrastruktur zum Nachteil der Bürger und zum Vorteil von Kapitalanlegern ist, die dadurch „leistungslos“ immer reicher werden.
Im ÖD streiten Gewerkschaften für Gehaltserhöhungen der Angestellten und Arbeiter, letztlich gegenüber den Volksvertretern in den Parlamenten, welche die Öffentlichen Haushalte beschließen. Ist schon grotesk. Gewerkschaften im ÖD sollten überflüssig sein wie ein Kropf.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Partei- und Gewerkschaftszugehörigkeiten aus dem ÖD verbannt werden und die Parlamente ihrer Verantwortung gerecht werden ohne von Berufsverbänden dazu gepresst (erpresst) werden zu müssen?
Ich grüße Sie
P. N.
Sehr geehrter Herr N.,
danke für Ihre Frage zum Thema Gewerkschafts- und Parteizugehörigkeit für Angehörige des öffentlichen Dienstes.
Mitarbeiter des öffentlichen Dinstes haben die gleichen Rechte wie alle Büger der Bundesrepublik Deutschland. Ausnahmen sind z.B. im Beamten- oder Soldatenrecht festgelegt.
Im Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz - dem Grundrecht der Vereinigungsfreiheit mit dem Sonderfall Koalitionsfreiheit - ist das Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geregelt, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zu gründen und sich diesen anzuschließen. Ihre Forderung würde dieses Grundrecht für Angehörige im öffentlichen Dienst aufheben.
Analog dazu haben alle Bürger das Recht einer Partei anzugehören.
Einer Einschränkung von verfassungsrechtlich verankerten Grundrechten für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, in den von Ihnen genannten Fällen, kann ich nicht zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Peterek
Sehr geehrter Herr N.,
meine Haltung zum Thema Migration habe ich Ihnen bereits mit Ihrer Frage vom 8. August beantwortet. Meine Haltung hierzu hat sich in den letzten 8 Tagen nicht geändert.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Peterek