Iris Peterek
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Frage von Christiane D. •

Frage an Iris Peterek von Christiane D. bezüglich Finanzen

Das Land Rheinland Pfalz bekennt sich zum Konnexitätsprinzip (wer bestellt, der zahlt). Wie stehen Sie dazu, dass auf der anderen Seite Rheinland-Pfalz das einzige Bundesland mit Anspruch auf einen durchgängig kostenfreien Kindergartenplatz ist und die Kommunen ohne vollen Kostenausgleich durch das Land auferlegt bekommen, diesen Anspruch durch Schaffung der erforderlichen Kindergartenplätze zeitnah zu befriedigen.

Iris Peterek
Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau D. B.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.
Die "Wormser Zeitung" berichtet heute, am 12.08.2017, genau zu diesem Thema aus meiner Heimatgemeinde mit dem Artikel "Gundheim muss Platz für eine zweite Kitagruppe schaffen – und bezahlen".

Rheinland-Pfalz hat im Jahr 2004 das strikte Konnexitätsprinzip eingeführt. Es stellt sicher, dass keine kostenintensiven Aufgaben vom Land auf die kommunale Ebene übertragen werden, ohne dass die Kommunen für diese Mehrbelastung vom Land einen entsprechenden Ausgleich erhalten. Seit dem 1. August 2013 haben Kinder ab dem ersten Geburtstag per Gesetz einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kita. Das Kinderförderungsgesetz verpflichtet Kommunen, ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. Das Konnexitätsprinzip steht somit klar im Widerspruch zur Auflage der Kommunen, ausreichend und kostenfreie Kindergartenplätze zu finanzieren. Hier wurden große Versprechen gemacht, die Realität sieht anders aus und die Rechnung zahlen in der Hauptlast die Kommunen.

Darüber hinaus entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Oktober 2016, dass Kommunen Schadenersatz für den Verdienstausfall von Eltern zahlen müssen, wenn sie keine ausreichenden Kinderbetreuungsplätze anbieten können. Dies trifft aber nur Kommunen, die nachweislich den Bedarf an Kita-Plätzen zuvor nicht korrekt ermittelt haben. Daher bemühen sich die kommunalen Verwaltungen ihre Bedarfsplanung für Kita-Plätze sorgfältig zusammenzustellen und ausreichend Plätze zu schaffen.

Ob es der Anspruch auf einen Kita Platz oder die Bewältigung der Flüchtlingsbetreuung ist, die Bundespolitik hat sich nicht darum gekümmert, wie die Politik vor Ort ankommt. Die Kommunen werden mit der Umsetzung alleine gelassen. Bürgermeister und Betroffene stehen hier oft im „luftleeren“ Raum. Die Folgen der bundespolitischen Entscheidungen auf die Kommunen wurden nicht ausreichend bedacht. Vor Ort wird Eigeninitiative durch realitätsferne Entscheidungen behindert oder gar im Keim erstickt.

Die Entscheidungskompetenz gehört zurück an die Orte, wo die Entscheidungen umgesetzt werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen aus Gundheim,

Iris Peterek

Nachweise:
Konnexitätsprinzip: https://fm.rlp.de/de/themen/finanzen/kommunale-finanzen/konnexitaetsprinzip/
KitaG Kindertagesgesetz von 1991, letzte Aktualisierung 18.06.2013: http://www.landesrecht.rlp.de/jportal
Wormser Zeitung: http://www.wormser-zeitung.de/lokales/vg-wonnegau/gundheim/gundheim-muss-platz-fuer-eine-zweite-kitagruppe-schaffen--und-bezahlen_18103011.htm