
(...) Aus der Perspektive der Innenpolitik stellt sich daher bei jeder Straftat die Frage, ob die Tat Anhaltspunkte für die Lösung oder Vermeidung zukünftiger ähnlich gelagerter Fälle erkennen lässt. Nach meiner Überzeugung sollte es daher nie die einzelne Tat sein, auf die der Gesetzgeber reagiert, sondern höchstens das durch die Tat deutlich gewordene allgemeine Problem. (...)