Sehr geehrter Herr Adam,
(...) die Forderung lautet: Grundsätzlich keine einsatzfähigen Schusswaffen in Privatwohnungen. Schusswaffen und Munition sollen örtlich getrennt aufbewahrt werden. (...)
(...) Nun zum meinem Ziel, welches Sie in Ihrem letzten Absatz versucht haben zusammenzufassen: Ich persönlich unterscheide nicht, ob bei der Begehung von Straftaten, bis hin zu vorsätzlichen Tötungsdelikten, Menschen durch den Einsatz von legal oder illegal erworbenen Schusswaffen zu Opfern wurden. Deshalb geht es mir insgesamt darum, die Zahl der im Umlauf befindlichen einsatzfähigen Schusswaffen in privatem Besitz deutlich zu begrenzen. (...)
(...) die Bekämpfung von illegalem Waffenbesitz ist Teil der Kriminalitätsbekämpfung. Aspekte der Kriminalitätsbekämpfung werden in verschiedenen Gremien auf aktueller Basis diskutiert. (...)
(...) ich habe keine härteren Strafen für Vergehen gegen das Waffengesetz gefordert. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage, die sie im Grunde schon selbst beantwortet haben: Illegaler Waffenbesitz ist, wie der Begriff "illegal" schon sagt, ungesetzlich bzw. (...) Um es auf den Punkt zu bringen: Verbotener als verboten geht nicht. (...)