Warum dauert die Bearbeitung für Pensionäre Bundespolizei durch das BVA 9 Wochen und das schon seit 2 Jahren?
Sehr geehrte Frau Mihalic,
Mein Name ist Kathrin G..
Ich habe eine ganz brennende Frage zum Thema BEIHILFE Bundespolizei Erstattng als Zwangspensionärin.
Warum zum Henker, dauert die Erstattung der Beihilfe Bundespolizei durch das BVA 9 Wochen und länger?
Dieser Zustand hält seit geschlagenen zwei Jahren an und es wird nicht besser?
Seitdem die Bundespolizei die Aufgabe an das ach so tolle BVA ausgelagert hat, muss Mann o. Frau 9 Wochen speziell als Zwangspensionärinm also keineswegs freiwillig warten?
Aber das ist ein anderes Ding.
Nach 2 Wochen kommt die erste Mahnung, wer soll die Mahngebühren bezahlen, etwa der Pensionär, nur weil das ganz dolle BVA mit der Bearbeitung der Beihilfe Bundespolizei Pensionäre komplett überfordert ist?
Es wird nicht besser, sondern immer schlimmer?
Vielleicht sollt Frau Faeser, das mal auf ihrer Agenda als wichtigsten Tagespunkt setzen.
Werte Dame konnte ich leider selber nicht anschreiben, deshalb müssen sie nun leider die Frage beantworten.
LG
Sehr geehrte Frau G.,
zunächst einmal möchte ich Ihnen für Ihren langjährigen Einsatz als Polizeibeamtin danken. Die Arbeit der Polizistinnen und Polizisten ist für das Funktionieren unseres Gemeinwesens sehr wichtig und eröffnet allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sicher in Deutschland zu leben. Als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist uns sehr wichtig, dass Ihr Einsatz und der aller Beamt*innen wertgeschätzt und amtsangemessen alimentiert wird - sowohl während des aktiven Dienstes als auch später als Pensionär*in. Dazu gehört aber auch und vor allem eine gut funktionierende Gesundheitsversorgung.
Die Verzögerungen in der Bearbeitung, die Sie schildern, sind bedauerlich und ich verstehe, dass dies für Sie zu einer grundsätzlich nicht zumutbaren und zusätzlichen Belastung führt. Wir haben uns deswegen mit Ihren Anmerkungen und Bedenken an das Bundesverwaltungsamt gewandt. In dem Gespräch wurde uns erläutert, dass die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Einreichungen in der Beihilfe momentan bei 12 Tagen liegt. Aber: In Ausnahmefällen kann es auch - wie in Ihrem Fall - zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten kommen. Daher arbeitet das Bundesverwaltungsamt an einer Effektivierung und Verkürzung der Bearbeitungsprozesse. Dabei soll insbesondere eine neue digitale Ausstattung helfen, die derzeit implementiert wird. Als Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben wir uns stets für eine effizientere Verwaltung ausgesprochen. Auch in Zukunft wollen wir bürokratische Prozesse mit vereinfachten, möglichst digitalisierten Verfahren sowie besserer technischer und personeller Ausstattung der Verwaltung beschleunigen.
Unabhängig davon können Sie aber bereits jetzt die Bearbeitungsdauer Ihrer Anträge verkürzen, indem Sie Ihre Beihilfeanträge, über die vom Bundesverwaltungsamt kostenlos zur Verfügung gestellte und genutzte App einreichen. Nähere Informationen zur App und deren Nutzung finden Sie unter: https://www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Digitalisierung/Beihilfe-App/Beihilfe_FAQ/beihilfe_faq_node.html.
Sofern es sich um Beträge über 2.500 Euro handelt, werden diese Anträge ebenfalls bevorzugt bearbeitet. Außerdem haben Sie bei wiederkehrenden Arztkosten die Möglichkeit, die Beihilfestelle um Abschläge zu bitten.
Ich hoffe sehr, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und sich Ihre Situation mit den vorgeschlagenen Optionen bald deutlich verbessert, damit Ihnen die zustehenden Erstattungen möglichst zeitnah ausgezahlt werden und es nicht wieder zu Mahngebühren kommt. Da es sich bei der Beihilfe grundsätzlich um ein Erstattungssystem handelt, können anfallende Mahngebühren leider nicht übernommen werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Irene Mihalic