Irene Mihalic
Irene Mihalic
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Wolfgang H. •

Hallo, Wie wird beim neuen Stiftungsgesetz Missbrauch durch die Regierung verhindert?

Eine neue Stiftung muss ja jetzt im Einklang mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sein um Geld zu bekommen. Aber wer soll das entscheiden? Wenn das der Verfassungsschutz oder der Bundestagspäsident entscheidet, dann ist ein Missbrauch über die Regierung ja Tür und Tor geöffnet, da so quasi die Regierung der Opposition Geld verwehren kann. Die Regierungsparteien besetzen ja den Bundertagspräsidenten und das Innenministerium. Man muss ja bedenken, dass sich einige größten Schurken der Geschichte selber als Demokraten bezeichneten und die demokratische Opposition als Antidemokraten. Die DDR hatte sogar im Namen "Demokratisch". Antidemokratische Parteien können ja bisher schon über das Verfassungsgericht verboten werden. Über diesen Weg wäre die Gewaltenteilung gegeben. Warum wird in dem Fall nicht dieser Weg beschritten?

Irene Mihalic
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Uns Grüne beschäftigt das Thema Rechtssicherheit der Finanzierung parteinaher Stiftungen seit längerem.

Nachdem wir uns in der letzten Wahlperiode - als damals kleinste Oppositionsfraktion - leider nicht durchsetzen konnten, eine gesetzliche Regelung für die Bundesförderung der parteinahen Stiftungen zu schaffen, konnten wir nun endlich ein Gesetz - auch mit den Stimmen der Unionsfraktion und Teilen der Linken - verabschieden,  welches für alle Bürger*innen mehr Transparenz und für die politischen Stiftungen selbst mehr Rechtssicherheit bedeutet.

Da das Gesetz die Voraussetzungen regelt, unter denen die den politischen Parteien nahestehenden Stiftungen eine Förderung des Bundes erhalten, stellen wir sicher, dass öffentliche Mittel nicht dafür missbraucht werden, in irgendeiner Weise extremistische Positionen und Personen zu unterstützen, zu vernetzen oder ihnen eine Plattform zu geben. Weder über Satzung, Veröffentlichungen, Veranstaltungen oder andere Aktivitäten darf versucht werden, die freiheitliche demokratische Grundordnung außer Kraft zu setzen oder zu beseitigen - was regelmäßig anzunehmen ist, wenn eine Stiftung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft wurde.

Das Gesetz stellt zudem eindeutige Transparenzanforderungen. In den von den Stiftungen zu veröffentlichenden Jahresberichten müssen die Namen der Mitglieder ihrer satzungsmäßigen Gremien enthalten sein. Die Aktivitäten der Stiftungen müssen durch unabhängige Wirtschaftsprüfer*innen geprüft werden. Zudem sind Spenden, die im Laufe eines Jahres den Betrag von 10.000 Euro übersteigen, zu veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Irene Mihalic

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