Frage an Irene Mihalic von Rüdiger S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Mihalic,
Ich wende mich an Sie als meine Abgeordneten im Bundestag.
Mit etlichen Anderen engagiere ich mich in einer Selbsthilfegruppe für Krebserkrankte. Wir alle sind ehrenamtlich tätig, beraten und betreuen Betroffene, begleiten sie auf ihren Wegen durch die medizinische Versorgung, organisieren Arztvorträge usw. Die Hauptarbeit wird dabei vor allem durch unseren Vorsitzenden vorwiegend von seinem Wohnsitz aus erledigt. Dabei nutzt er natürlich seine private Infrastruktur (Telefon, Computer).
Es hat ihn und die anderen engagierten Mitglieder unserer Selbsthilfegruppe unangenehm überrascht, als in der vergangenen Woche die Aufforderung der GEZ an ihn erging, zusätzliche Telekommunikationsgebühren im Rahmen seiner Aktivität als Selbstgruppenleiter zu zahlen, da er diese Aktivität in privaten Räumen tätigt. Die Rechtmäßigkeit dieses Zahlungsbescheids ergibt sich offensichtlich aus dem Rundfunkvertrag des Landes.
Sehr geehrter Frau Mihalic, wie ist es möglich, dass solches ehrenamtliches Engagement, das von Politikern aller Couleur zu Recht hoch gepriesen wird, mit solch einer unverschämten Abzocke bestraft wird? Denn unser Vorsitzender bezahlt doch schließlich als Wohnungsinhaber schon den normalen Gebührensatz der GEZ. Unser Verein ist als gemeinnützig anerkannt; wir finanzieren uns neben einem kargen Krankenkassenzuschuss ausschließlich aus Spenden. Wir erheben natürlich keine Mitgliedsbeiträge. Daher ist auch der reduzierte Gebührensatz von immerhin 70 Euro pro Jahr eine Zumutung. Sind Sie nicht auch der Meinung, dass zumindest hinsichtlich dieser Zwangsgebühren für ehrenamtliche Vereine der Rundfunkvertrag geändert gehört?
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort und würde mich im Namen unserer Selbsthilfegruppe sehr über eine Hilfestellung freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
R. S.
Sehr geehrter Herr Strietzke,
der Rundfunkbeitrag ist ein Thema, das sehr kontrovers diskutiert wird und die Gemüter nach wie vor erhitzt. Der Beitrag wird seit der Umstellung pauschal erhoben, und wie bei jeder Pauschalisierung entstehen auch hier Ungerechtigkeiten. Dies muss dringend in die Evaluation einfließen, die jetzt ansteht. Insofern ist es gut und wichtig, dass Sie uns Ihre Situation dargestellt haben. Die Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks basiert auf einem Solidarmodell, weil alle finanziell ihren Beitrag leisten sollen. Die Grundlage des Beitrags ist somit das Programmangebot und nicht der tatsächliche Nutzen des Einzelnen, denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein öffentliches Gut ist, das einen elementaren Beitrag zur Meinungs- und Willensbildung darstellt und damit der gesamten Gesellschaft einen Dienst leistet.
Die grüne Bundestagsfraktion setzt sich in jedem Fall dafür ein, dass der Rundfunkbeitrag sozialverträglich ausgestaltet werden muss. Es ist daher hilfreich für uns, Fälle, wie den Ihrigen zu kennen. Wir werden Ihre Position in die Diskussion mit einbringen, wenn es an die Evaluation des Rundfunkbeitrages geht. Dennoch muss ich hinzufügen, dass Reformen oder Evaluationen der Rundfunkgebühr Ländersache sind. Bei der Gestaltung der Rundfunkstaatsverträge und der Rundfunkgebühren hat der Bundestag kein Mitspracherecht. Auch die Mitglieder der Landesparlamente können über den Rundfunkstaatsvertrag lediglich pro oder contra abstimmen, sie haben keine Möglichkeit der Mitgestaltung. Deshalb würde ich Ihnen empfehlen, Ihren Protest auch an die Staatskanzlei in Düsseldorf zu melden, da diese gegebenenfalls Änderungen am Rundfunkstaatsvertrag ausarbeiten würden.
Mit freundlichen Grüßen
Irene Mihalic