Frage an Irene Mihalic von Coradin S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Abgeordnete,
seit 2006 ist das Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene in Kraft und noch immer tun sich Behörden schwer mit seiner Anwendung. Dabei fällt auf, dass gerade die Bundestagsverwaltung als Behörde des Verfassungsorgans, die das Gesetz erlassen hat, immer wieder in Streit mit dem Bürger tritt und von den Verwaltungsgerichten aufgehoben wird.
Alle zwei Jahre legt die Informationsfreiheitsbeauftragte ihren Bericht dem Deutschen Bundestag vor.
1. Bericht: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/134/13401.html
2. Bericht: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/258/25843.html
3. Bericht: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/444/44418.html
4. Bericht: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/597/59757.html
5. Bericht: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/750/75095.html
Dabei fällt auf, dass die Berichte im Bundestag nicht diskutiert und an den Innenausschuss verwiesen werden. Über die weiterhin bestehenden Missstände in der Gesetzesanwendung wird somit nicht gesprochen und der Verwaltung auch gezeigt, dass das Parlament die Missbräuche der Auskunftsverweigerungs zu beseitigen.
Wieso hat der Innenausschuss sich mit diesen Berichten nur pro forma befasst, und die Berichte ohne weitere Diskussion oder mittels Anhörung sachverständiger Personen (auch aus den Behörden) diskutiert, wie dies weiterentwickelt werden kann?
Wo ist aus Ihrer Sicht ein Nachbesserungsbedarf?
Sehr geehrter Herr S.,
wir fordern bereits seit Langem eine richtige parlamentarische Befassung mit den Tätigkeitsberichten der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit, nicht nur im Ausschuss, sondern auch im Plenum des Deutschen Bundestages. Die entsprechende Entscheidung über die Tagesordnung bedarf jedoch einer parlamentarischen Mehrheit, die daher gegen die Große Koalition nicht zu erreichen war. Selbst bei Anhörungen zu aktuellen Gesetzesänderungen, die unmittelbar den Bereich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit betrafen, mussten wir darum streiten, sie als Sachverständige im Ausschuss hören zu können.
Im Rahmen der Befassung mit den Berichten der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit im Innenausschuss haben wir dort zum letzten Bericht strittig diskutiert. Wir hätten das Thema, wie gesagt, gerne prominenter platziert, aber gegen eine Große Koalition war das schlicht unmöglich.
Wir setzen uns dennoch weiter dafür ein, dass die Berichte der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit generell auch im Plenum befasst werden, wenn möglich mit interfraktionellen Vorschlägen für Verbesserungen.
Mit freundlichen Grüßen
Irene Mihalic