Frage an Irene Mihalic von Carsten P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Fr. Mihalic,
Sie sind am 12.08.14 ja nicht direkt auf meine Einlassungen zu den GG Artikeln eingegangen.
jetzt möchte ich aus Ihrer Antwort am 13.08.14 an Hr. Müller zitieren:
"Um Menschen vor Schaden durch Schusswaffen zu schützen, ist es sinnvoll die Zahl der im Umlauf befindlichen einsatzfähigen Schusswaffen insgesamt deutlich zu begrenzen bzw. den Zugriff darauf zu erschweren."
Wie wollen Sie mit den vielen anderen menschenschädigen Gegenständen des Alltags umgehen, durch Schußwaffen kommt ja nur ein relativ kleiner Anteil der Menschen unseres Staates um?
Warum soll ich als Sportschütze mit der aufgabe meines Hobbys rechnen müssen, aber z.B. nicht die Autofahrer, welche nicht regelmäßig auf Ihre Tauglichkeit überprüft werden?
In beiden Fällen würde ich hier schon Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte sehen.
Aber sind die Todeszahlen der Autofahrer hier nicht durchaus höher, gerade im direkten Vergleich der erweiterten Suizide (durch z.B. Geisterfahrer) auf die Ihre Anfrage zu Waffen abzielte?
Mit freundlichen grüßen Carsten Pütz
Sehr geehrter Herr Pütz,
die von Ihnen problematisierten Themen (Geisterfahrer, andere gefährliche Gegenstände, etc.) lassen sich mit der Fragestellung, ob ein beschränkter Zugang zu tödlich wirkenden Schusswaffen sinnvoll ist, nicht seriös in einen Zusammenhang bringen.
Im Übrigen verweise ich auf die von mir bereits umfassend gegebenen Antworten zu diesem Thema.
Mit freundlichen Grüßen,
Irene Mihalic