Frage von Helmut W. • 04.09.2023

Antwort von Ingrid Nestle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 19.09.2023
Tatsächlich gilt die Regelung nur für Netzentnahmestellen mit einem HT/NT-Tarif.
fotografiert von Gunnar Dethlefsen
Tatsächlich gilt die Regelung nur für Netzentnahmestellen mit einem HT/NT-Tarif.
Sämtliche Verbraucher können von der Strompreisbremse profitieren. Dabei wird nicht zwischen Haushalts-, Gewerbe- und Industriekunden unterschieden.
Wir wollen gerne, dass die Regel auch für getrennte Zähler gilt.
Die vielen wichtigen Erfolge im Koalitionsvertrag wie der mehrfach beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren Energien haben eindeutig für die Koalition gesprochen
Der Verlust des Partners bzw. der Partnerin ist für die Hinterbliebenen ein schmerzhafter Einschnitt.
Auch im Fall von gleichen Preisen für HT und NT sollte der gültige Referenzpreis nach der zeitlichen Gewichtung berechnet werden.