Strompreisbremse Absenkung von 40 auf 28 Cent in 2023. Gilt das für Nachtspeicherheizungen, die über einen separaten Zähler verfügen?
Sehr geehrte Frau Nestle,
am 18.04.2023 wurde über die sozialen Medien kommuniziert, dass die Preisbremse für Heizstrom von bisher 40 auf 28 Cent abgesenkt wird mit Verweis auf einen Beschluss des Bundeskabinetts vom 05.04.2023. Wörtlich heißt es:" Der abgesenkte Referenzpreis gilt für Heizstrom- und Nachtstromtarife und kommt damit all jenen Verbrauchern zugute, die dafür bereits einen eigenen Heizstromtarif haben."
Wie ist das zu verstehen? Nachtspeicherheizungen werden über einen speziellen Stromtarif abgerechnet, der etwas niedriger liegt als der Stromtarif für Niederstromzeiten und verfügt deshalb über einen separaten Stromzähler. Gilt die Absenkung der Strompreisbremse vom 40 auf 28 Cent in 2023 also für Nachtspeicherheizungen mit Nachtstromtarif, die über einen separaten Zweirichtungszähler verfügen?
Sehr geehrte Frau A.
nach längeren Verhandlungen konnte im letzten Jahr durchgesetzt werden, dass Kunden mit einem HT/NT-Tarif von Entlastungen über die bereits geltenden Regelungen der Strompreisbremse hinaus profitieren.
Die Vergünstigungen hängen dabei nicht von einem extra Zähler oder der Nachtspeicherheizung ab, sondern vom HT/NT-Tarif inklusive Zweitarifzähler.
Weitere Entlastungen waren in der Koalition nicht mehrheitsfähig. Ich habe in den Verhandlungen das Ziel verfolgt, möglichst viele derjenigen Menschen zu erreichen, die von den erhöhten Kosten für Energie seit Putins Gaspreisschock besonders hart getroffen werden. Es ist mir bewusst, dass der Kompromiss leider nicht alle Menschen erreicht.
Mit besten Grüßen
Ingrid Nestle