(...) Aus meinen Gesprächen mit Vertretern und Vertreterinnen aus dem Rechtsbereich weiß ich, dass Rechtsmittelgarantie, Ermittlungs-, Hinweis- und Begründungspflichten der Gerichte, das Beschleunigungsgebot, die Wirksamkeit von Rechtsbehelfen für alle dort Tätigen wichtige Themen sind. Auch mir ist ein starker und funktionierender Rechtsstaat, der den Zugang für alle unabhängig von ihrem Einkommen offen hält, ein wichtiges Anliegen. (...)
(...) Das von Ihnen angesprochene Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge für Väter, die nicht mit der Mutter ihres Kindes verheiratet sind, stellt eine große Verbesserung für die Rechtsstellung von Vätern dar. Wichtig ist mir und meiner Fraktion auch, dass im Gesetz das Kindeswohl eine zentrale Rolle einnimmt. (...)
(...) Wir Grünen und auch ich unterstützen grundsätzlich die Ausweitung der Kindererziehungszeiten in der Rente für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Eltern - in der Regel Mütter - von Kindern, die seit 1992 geboren wurden, erhalten drei Jahre Kindererziehungszeiten in der Rente. (...)
(...) Grundsätzlich stehen wir der Gebührenanhebung und strukturellen Veränderungen im Gebührenrecht, wie im Entwurf des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzs vorgesehen, positiv gegenüber. Es besteht aber durchaus aus unserer Sicht noch Nachbesserungsbedarf, auch im Bereich der Vergütung von Übersetzerinnen und Übersetzern. Hierzu haben wir vor kurzem mit dem Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer Gespräche geführt. (...)
(...) Im Jahre 2005 hat die damalige rot-grüne Koalition das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)eingeführt. Die Ziele dieses Gesetzes waren es, Kapitalanlegern die Geltendmachung ihrer Ansprüche zu erleichtern, die Durchsetzung objektiver kapitalmarktrechtlicher Vorschriften durch Einführung eines schlagkräftigen kollektiven Rechtsverfolgungsinstruments zu verbessern sowie die Justiz zu entlasten und Justizstandort Deutschland zu stärken. (...)
(...) Hinsichtlich der Beachtung des Kindeswillens gibt es allerdings Verbesserungsmöglichkeiten. Ich meine, dass einsichts- und urteilsfähige Jungen selbst in die Beschneidung einwilligen müssen. Voraussetzung für die Wirksamkeit einer solchen Einwilligung ist, dass der betroffene Junge vor der Beschneidung umfassend durch denjenigen über den Eingriff aufgeklärt wird, der den Eingriff vornimmt. (...)