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Ingrid Hönlinger
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Frage von Lothar K. •

Frage an Ingrid Hönlinger von Lothar K. bezüglich Recht

Sammelklagen

Sehr geehrte Frau Höhnlinger
in wende mich an Sie als Mitglied und Obfrau des Rechtsausschusses. Warum gibt es in Deutschland immer noch keine Sammelklagen und warum gibt es niemanden, der dies fordert? Deutschland ist ein Paradies von Kapitalanlagebetrügern. Als Kleinanleger kann man nichts dagegen tun. Kapitalanlagerechtsschutz wird von Rechtsschutzversicherungen nicht mehr angeboten; jeder einzelne Anleger muss einzeln Vorstand, Aufsichtsrat, Vermittler, Wirtschaftsprüfer und sonstige Beteiligte verklagen wenn diese Bilanzen gefälscht, Insolvenzen verschleppt oder sich großzügig aus Firmenvermögen bedient haben. Es sind zig verschiedene Richter und Kammern mit der gleichen Angelegenheit beschäftigt und jeder Richter und jede Kammer fällt ein anderes Urteil. Außerdem ist es da kein Wunder, dass die Justiz hoffnungslos überlastet ist. Der Ausgang solcher Verfahren gleicht einem Lotteriespiel. Recht zu bekommen wenn man Recht hat ist mit fünf Richtigen im Lotto zu vergleichen. Von z. B. 5000 betroffenen Anlegern können nur die etwas tun, die noch einen alten Rechtsschutz haben oder die genug Geld haben und die Sache aus Prinzip nicht auf sich beruhen lassen wollen. Die Verfahren ziehen sich über viele Jahre und sind dementsprechend extrem teuer. Oft übersteigen die Verfahrenskosten den Vermögensschaden und Recht bekommen bedeutet noch kein Geld.
Sammelklagen würden das ändern. Da könnten dann 5000 geprellte Anleger gemeinsam vorgehen; es gäbe ein Urteil, dass für alle gilt und wenn Schadensersatz geleistet wird, wird dieser anteilig aufgeteilt. Beim jetzigen Recht klagen vielleicht 100 von 5000 von denen dann vielleicht 40 Recht bekommen, der Rest auf den Kosten sitzen bleibt und bei denen, die nicht klagen können ist das Geld dann sowieso weg.

Wenn ich bei der nächsten Wahl Die Grünen wählen würde, setzen Sie sich dann für Sammelklagen ein oder wollen Sie und die Die Grünen das alles so bleibt wie es ist?

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Kindermann

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Kindermann,

vielen Dank für Ihre Frage.
Wir Grünen und auch ich setzen uns schon seit längerem für Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes ein.
Im Jahre 2005 hat die damalige rot-grüne Koalition das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)eingeführt. Die Ziele dieses Gesetzes waren es, Kapitalanlegern die Geltendmachung ihrer Ansprüche zu erleichtern, die Durchsetzung objektiver kapitalmarktrechtlicher Vorschriften durch Einführung eines schlagkräftigen kollektiven Rechtsverfolgungsinstruments zu verbessern sowie die Justiz zu entlasten und Justizstandort Deutschland zu stärken. Dieses Rechtsinstrument hat sich als funktionsfähiges Modell der kollektiven Rechtsdurchsetzung im Kapitalmarktrecht erwiesen. Da das Gesetz befristet war, haben wir uns im Bundestag erst vor kurzem mit der Verlängerung dieses Gesetzes befasst. Wir Grünen haben uns für eine Ausdehnung auch auf sonstige zivilrechtliche Ansprüche sowie eine vereinfachte Teilnahme am Musterverfahren eingesetzt. Leider war dies mit der derzeitigen Koalition nicht zu erreichen. So wurde nur eine moderate Ausdehnung des Anwendungsbereichs und eine vereinfachte Anmeldung von Ansprüchen zum Musterverfahren beschlossen. Bündnis 90/Die Grünen fordern als einzige Fraktion im Bundestag ein umfassendes Instrument kollektiven Rechtsschutzes, so wie es dies auch teilweise in anderen Ländern der Europäischen Union gibt. Wir arbeiten derzeit an einem Gesetzentwurf zum kollektiven Rechtsschutz, den wir noch in dieser Legislaturperiode in den Bundestag einbringen wollen.