Frage an Ingrid Hönlinger von Magnus R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Frau Hönlinger,
Union und FDP haben von Peer Steinbrück richtigerweise Transparenz über seine Nebeneinkünfte gefordert. Allerdings sollte die Offenlegungspflicht für alle Abgeordneten gelten.
In Kürze wird erneut darüber entschieden, wie umfangreich Politiker-Nebeneinkünfte veröffentlicht werden müssen. Als Wähler möchte ich erfahren können, welche Parlamentarier/innen neben ihrem Abgeordnetengehalt WIE VIEL Geld VON WEM und FÜR WAS erhalten und zwar auf den Euro GENAU, denn die bisherigen Kategorien sind so grob und nach oben offen, sodass keine wirklich nachvollziehbare Transparenz entsteht.
In einer weiteren Entscheidung ist der Bundestag gefordert, endlich die UN-Konvention gegen Korruption zu ratifizieren. Es ist ein sehr schlechtes Bild, das Deutschland in der Weltöffentlichkeit abgibt, solange die Ratifizierung nicht geschehen ist!
Frau Hönlinger, mich würde interessieren, wie sie in diesen beiden Fragen abstimmen werden und warum.
Ich freue mich auf eine aussagekräftige Antwort zu diesen Fragen und erhoffe mir ein bürger- und transparenzfreundliches Abstimmungsverhalten von Ihnen.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüssen,
Magnus Rembold
Sehr geehrter Herr Rembold,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse am Thema „Transparenz bei Nebeneinkünften“.
In dieser Frage ist meine Haltung ganz klar: Ich fordere volle Transparenz bei Nebeneinkünften von Abgeordneten. Mit dem Bundesverfassungsgericht bin ich der Auffassung, dass die Bevölkerung einen Anspruch darauf hat, zu wissen, von wem - und in welcher Größenordnung - ihre Vertreter Geld oder geldwerte Leistungen entgegennehmen. Einnahmen, die neben dem Mandat erzielt werden, können Rückwirkungen auf die Mandatsausübung haben. Deshalb müssen mögliche Interessenverknüpfungen erkennbar gemacht werden.
Darüber hinaus fordere ich die Einführung einer Karenzzeit für ausgeschiedene Regierungsmitglieder und für Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre. Denn wenn ein Regierungsmitglied unmittelbar nach Beendigung der Amtszeit in einem Bereich tätig wird, der in Zusammenhang mit der früheren dienstlichen Tätigkeit steht, ist die Möglichkeit einer Interessenkollision nicht auszuschließen.
Der Bundestag wird am 9. November 2012 über die Anträge der Grünen Bundestagsfraktion „Transparenz bei Nebeneinkünften herstellen durch Veröffentlichungspflicht auf Euro und Cent“ (17/11203), „Nebentätigkeit transparent machen - Branchen kennzeichnen“ (17/11212) und „Karenzzeit für ausgeschiedene Regierungsmitglieder“ (17/11204) beraten. Allen drei Anträgen werde ich zustimmen.
Bei der Transparenz-Debatte geht es im Kern auch um die Bekämpfung von Korruption. Daher fordere ich die Ratifikation der UN-Konvention gegen Korruption und eine Neufassung der Abgeordnetenbestechung. Die Bundesregierung hat die UN-Konvention gegen Korruption im Jahre 2003 für Deutschland unterzeichnet. Gleichwohl wurde sie bis heute nicht ratifiziert. Deutschland steht damit in einer Reihe mit Syrien, Saudi-Arabien, dem Sudan und Myanmar. Das ist ein Zustand, der unbedingt und zügig geändert werden muss. Mit der fehlenden Ratifikation geht die fehlende Neufassung der Abgeordnetenbestechung einher. Die jetzige Regelung in § 108e Strafgesetzbuch wird den Anforderungen der UN-Konvention gegen Korruption nicht gerecht. Diese Rechtslage schwächt nicht nur die Bekämpfung der Korruption, sondern auch das Ansehen Deutschlands in der Welt. Hierzu haben wir Grünen bereits Initiativen in den Bundestag eingebracht (Drs. 17/5932 und 17/5933).
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Hönlinger