Frage an Ingrid Hönlinger von Thomas P. bezüglich Recht
Liebe MdB Ingrid Hönlinger,
Sie haben dem Mediationsgesetz maßgeblich zu einer fraktionsübergreifenden Einigung im Bundestag verholfen – das war eine respektable Mediationsleistung, also verstehen Sie etwas von der praktischen Ausübung der Mediation.
Daher meine Fragen an Sie zur praktischen Umsetzung des Mediationsgesetzes (es wird ja wohl mit geringfügigen Änderungen den Bundesrat passieren):
• Sollte man nicht die bisherige Praxis und Qualität der gerichtsinternen Mediation, (Güteverhandlung, Täter-Opfer-Ausgleich). sowie der gewerblichen Mediation auswerten?
• Müsste man jetzt nicht in einer breit angelegten Bedarfsanalyse prüfen, welche der existierenden Varianten der gerichtsinternen und welche der gewerblichen Mediation erfolgreich sind, statt sich künftig womöglich nur auf gerichtsnahe richterliche Mediation zu kaprizieren? und
• müsste man nicht nachschauen, welche Qualitätskriterien, welche Ausbildungsgänge und Zertifizierungen daraus abzuleiten sind?
• Die EU –Richtlinie verlangt ja die Förderung der Mediation, nicht nur ihre intensive Regelung (letzteres leistet das neue Gesetz ja zweifellos). Aber was nützt das ganze Gesetz in punkto Förderung, wenn doch zB. im Arbeitsrecht
o die Stellen für Mediatioren fehlen bzw. sogar gestrichen werden?
o wenn es an verbindlichen Verordnungen fehlt, um die Arbeitsschutzbehörden bei Konflikten am Arbeitsplatz, zu denen sie angerufen werden, zur schlichtenden Intervention zu veranlassen?
Wie will man da Abhilfe schaffen?
o Werden denn jetzt im Bundeshaushalt entsprechende Fördermittel für neue Mediator-Stellen bereitgestellt?
o Wird man eine entsprechende Arbeitsschutz-Verordnungen erlassen (s.ArbSchG)?
mit bestem Gruß
Thomas Peltason
Lieber Thomas Peltason,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich freue mich über Ihr Interesse an dem "Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung".
Während der bisherigen Beratungen zu dem Gesetz haben wir uns einen umfassenden Überblick über die bestehende Praxis sowohl der alternativen Konfliktlösung bei Gericht als auch der privatautonomen Mediation verschafft. Hierzu wurden verschiedene Sachverständige angehört und umfassend Literatur ausgewertet. Ein Ergebnis dieser umfangreichen Untersuchungen war, dass der privatautonomen Mediation in Verbindung mit dem Güterichtermodell der Vorrang gegenüber anderen Modellen einzuräumen ist.
Das Ergebnis dieses Recherche- und Evaluierungsprozesses haben wir in dem "Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung" verankert.
Ebenfalls aufbauend auf einer umfassenden Auswertung der bisherigen Erkenntnisse werden in dem Mediationsgesetz erstmalig Mindestanforderungen für die Aus- und Fortbildung von Mediatoren festgeschrieben. Hiermit wird ein wichtiger Beitrag zu der Qualitätssicherung von Mediation geleistet. Zudem ist eine Verordnungsermächtigung vorgesehen, damit die Einzelheiten der Aus- und Fortbildung in Rechtsverordnungen verankert werden können.
Könnten Sie mir weitere Informationen über die Streichung von Mediatorenstellen im Arbeitsrecht zukommen lassen?
Die Förderung von schlichtenden Interventionen in verschiedenen Bereichen, auch am Arbeitsplatz, ist aus unserer Sicht ein fördernswertes Anliegen. Durch das Mediationsgesetz wird ein erster bundesweiter Schritt hin zu einer solchen anderen Streitkultur gemacht.
Regelungen zu Arbeitsschutzbehörden fallen nicht in die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes sondern in die Zuständigkeit der Bundesländer. Das Arbeitsschutzgesetz ist auf den Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gerichtet und ist aus unserer Sicht ein eher weniger geeigneter Anknüpfungspunkt.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Hönlinger