Frage an Ingrid Hönlinger von Reinhard S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Hönlinger,
ich habe zu der von Ihnen eingebrachten Regulierung des privaten Waffenbesitz folgende Fragen:
1. Was wollen Sie gegen den illegalen Waffenbesitz unternehmen, von dem laut BKA-Statistik 98 % der Straftaten mit Waffeneinsatz ausgeht? Ihre Initiative kann nur 2 % der Straftaten mit Waffen reduzieren.
2. Wenn es Ihnen - wie in der Begründung aufgeführt - um Verhinderung von Amokläufen geht, würde ich gern wissen wollen, was Sie gegen die Amokläufe mit Messern, Brandsätzen und wie bereits sehr häufig geschehen mit Kraftfahrzeugen unternehmen wollen?
3. Ich übe im unmittelbarem Umfeld meines Wohnsitzes die Jagd aus. Laut Pos. 1 Ihres Reformentwurfs müssen künftig Jäger vor dem Ansitz z.B. in die nächste Kreisstadt fahren - bei mir etwa 18 km, hin und zurück also 36 km - dann zur Jagd gehen und anschließend die Waffe wieder zurück bringen. Ergibt 2 x 36 km = 72 km. Für einen Morgen- und Abendansitz zusammen 144 km am Tag.
Pro Jahr ereignen sich ca. 230.000 Wildunfälle. Ich werde mehrfach im Jahr von der Polizei oder Anwohnern zur Nachsuche nach verletztem Wild gerufen. Künftig muss ich also erst 36 km hin und her fahren, ehe die Qualen des Tieres beendet werden können.
Die Waffenstation muss allein wegen vorstehender Beispiele täglich 24 Stunden zugänglich sein. Darüber hinaus müsste sie festungsähnlich ausgerüstet und von mehreren Wachposten geschützt werden, schließlich sind bereits Waffendepots der Bundeswehr ausgeraubt worden.
Wie wollen Sie künftig die Jagdausübung gewährleisten?
Wer soll den riesigen Aufwand für das Waffendepot bezahlen?
4. Pos 3 und 4 Ihres Vorschlags richten sich gegen die Munitionsstärke. Wie verträgt sich Ihr Vorschlag mit § 19 des Bundesjagdgesetz, wonach zur Erlegung von Wild von den Patronen eine Mindestenergie gefordert wird?
Kann es sein, dass Ihre Initiative einer schöngeistigen Ideologie folgend, nicht zu Ende gedacht formuliert wurde?
Reinhard D. Schulz
aus Bückchen in Märkische Heide
Sehr geehrter Herr Schulz,
ich danke Ihnen für Ihre Zuschrift vom 24.12.2011.
Die weit überwiegende Mehrheit aller Sportschützen, Jäger und sonstiger legaler Waffenbesitzer geht zuverlässig und verantwortungsvoll mit ihren Waffen um. Dennoch kommt es auch immer wieder zu folgenschweren Einzelfällen, bei denen Schützen bzw. Jäger selbst ihre Waffe missbrauchen. Uns Grünen geht es auch darum, den Missbrauch durch Dritte zu verhindern, denn in den meisten Haushalten leben auch andere Menschen. Hinzu kommt ein nicht immer kontrollierbares Umfeld. Die weit überwiegende Anzahl der Todesopfer durch Schusswaffengebrauch ist auf legalen Waffenbesitz zurückzuführen. Laut Kriminalstatistik sind gestohlene oder originär illegale Waffen bei Verbrechen mit tödlichem Ausgang nur vereinzelt im Spiel.
Die Erteilung eines Jagdscheins ist an hohe Voraussetzungen gebunden. Auch wenn die individuelle Eignung zum Waffenbesitz also nicht in Frage steht, bergen Jagdwaffen, die in Privatwohnungen lagern, erhebliche Missbrauchsrisiken. Deshalb ist es nicht sachgerecht, bei Jägern mit einem Jahresjagdschein grundsätzlich den Bedarf nach Waffen als gegeben vorauszusetzen. Die Bedarfsprüfung muss verschärft, die Zahl der Waffen begrenzt werden.
Das Verwahren der Waffe im privaten Haushalt ist nicht notwendig. Wir schlagen daher vor, entweder nur die Munition oder nur die Schusswaffe im privaten Haushalt lagern zu dürfen. Denkbar ist auch der Einsatz von Mikrochip- und/oder Ortungstechnik (GPS). Keine Person außer dem rechtmäßigen Besitzer soll von der jeweiligen Waffe Gebrauch machen können. Für Jäger können abweichende Regelungen gefunden werden, die der besonderen Situation – etwas dem Fehlen von Vereinshäusern – gerecht werden. Aufgrund der höheren Anforderungen, die an die Zuverlässigkeit von Jägern gestellt werden, ist dies auch zu rechtfertigen.
Unsere Vorschläge über die Großkaliber-Kurzwaffen beziehen sich auf deren Einstufung als Sportgeräte. Wir möchten nicht, dass Großkaliber-Kurzwaffen als Sportgeräte eingestuft werden und deren Gebrauch in der Sportordnung genehmigt wird. Ferner benötigen Sportschützen keine Munition, die sogar dünne Wände oder die Schutzausstattung von Polizeibeamten durchschlagen können. Ihr Verbot ist aus unserer Sicht ein Betrag zur öffentlichen Sicherheit.
Selbstverständlich kann es keinen hundertprozentigen Schutz vor Waffenmissbrauch geben. Es ist aber viel gewonnen, wenn zumindest der tödliche Missbrauch legal erworbener Waffen weitgehend ausgeschlossen werden kann.
Gleichwohl steht für uns außer Zweifel, dass auch dem illegalen Waffenbesitz entgegengetreten werden muss. Aus diesem Grund sehen wir Grüne Kürzungen im Personalbereich der Polizei und Sicherheitsbehörden äußerst kritisch. Illegale Waffen können nur dann verstärkt aus dem Verkehr gezogen werden, wenn die Behörden personell entsprechend aufgestellt sind. In diesem Zusammenhang wäre auch ein nationales Waffenregister nützlich, dessen Einrichtung wir schon seit langem fordern.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Hönlinger MdB