(...) Es kann also nicht die Rede davon sein, dass gegenüber den Kommunen und ihren Feuerwehren Mittel zurückgehalten und nicht ausbezahlt würden. Denn der Mittelabfluss hängt unmittelbar von den von den Kommunen gestellten Förderanträgen ab. (...)
(...) Kommt es um die Person des Schlichters wiederum zu Differenzen, beneDifferenzengeber- und Arbeitsnehmervertreter je einen Schlichter, über dessen Auswahl dann das Los entscheidet. Aufgabe des erst jetzt „ausgelosten“ Schlichters ist es, auf beide Parteien einzuwirken, so dass doch noch eine Einigung über die Höhe der Lohnuntergrenze gefunden wird. (...)
(...) 65 Abs. 2 BayBG kann der Dienstvorgesetzte bei Zweifeln über die Dienstunfähigkeit den Beamten anweisen, sich ärztlich untersuchen zu lassen. Auch bei einer begrenzten Dienstfähigkeit gemäß § 27 BeamtStG liegt partiell eine Dienstunfähigkeit vor, sodass auch hier Zweifel über die Dienstunfähigkeit im Sinne des Art. (...)
(...) Sehr geehrter Herr Lesch, ich danke nochmals für Ihre Anfrage, bitte aber auch um Verständnis, dass ich Ihre Kritik insgesamt nicht nachvollziehen kann. Die Entscheidung über die Dienstfähigkeit eines Beamten und die damit verbundene Entscheidung über staatliche Versorgungsleistungen auf eine sachlich fundierte Grundlage zu stellen, die nur eine ärztliche Untersuchung bilden kann, ist Aus-druck der Verantwortung des Staates gegenüber seinen Beamten, aber auch gegenüber den Steuerzahlern. (...)
(...) Der monatliche Schulgeldersatz wurde für Privatschulen aller Schularten von 66 auf 75 Euro erhöht. Alle Schülerinnen und Schüler bayerischer Privatschulen zusammengenommen ergibt sich dadurch ein Betrag von 13 Millionen Euro. (...)
(...) Wir haben im Vorlauf zur Erstellung des Eckpunktepapiers sehr gute Erfahrungen gemacht mit den Anhörungsveranstaltungen zu den einzelnen Bereichen des neuen Dienstrechts. Die Beteiligung war groß, die Beiträge sehr engagiert. (...)