Frage an Ingrid Heckner von Werner R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Heckner,
als ehrenamtlicher DGB´ler kann ich die Pläne der CDU/CSU-Arbeistgruppe zur Lohnuntergrenze, als Ersatz zum Mindestohn, verständlicherweise nicht nachvollziehen. Wie stehen Sie persönlich zur Einigung über Los, sofern es zu keiner Einigung in der Kommission kommt. Sollte es dazu kommen, entscheidet dann Fortua über "meinen Lohn". Als Anmerkung will ich hier auch die Aussage des dogenannten "Arbeiterpapst" Leo XIII, zitiert der in der Sozialenzyklika schreibt: „Dem Arbeiter den ihm gebührenden Verdienst vorzuenthalten ist eine Sünde, die zum Himmel schreit“!
Herzliche Grüße
Werner Riedhofer
Sehr geehrter Herr Riedhofer,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 07. Juni 2012, das mich via Abgeordnetenwatch erreicht hat. Sie erkundigen sich darin nach meiner Haltung zum Aspekt des „Losentscheids“ im Konzept der CDU/CSU-Arbeitsgruppe „Arbeit und Soziales“ zur verbindlichen Lohnuntergrenze.
Die verbindliche Lohnuntergrenze soll, so die Planungen, in den Bereichen gelten, in denen es keine Tarifverträge gibt. Die Höhe dieser allgemeinen verbindlichen Lohnuntergrenze wird von einer paritätisch besetzten Kommission festgesetzt, die aus jeweils 7 Vertretern der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften besteht. Wenn sich diese Kommission innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist nicht auf eine Lohnuntergrenze einigen kann, greift ein Streitschlichtungsmechanismus. Kann sich die Kommission auch nicht auf diesen Streitschlichtungsmechanismus einigen, wird ein stimmberechtigter Schlichter hinzugezogen.
Kommt es um die Person des Schlichters wiederum zu Differenzen, benennen Arbeitgeber- und Arbeitsnehmervertreter je einen Schlichter, über dessen Auswahl dann das Los entscheidet. Aufgabe des erst jetzt „ausgelosten“ Schlichters ist es, auf beide Parteien einzuwirken, so dass doch noch eine Einigung über die Höhe der Lohnuntergrenze gefunden wird. Erst wenn auch diese Bemühungen scheitern, soll der Schlichter sein Stimmrecht bei der Festlegung der Lohnuntergrenze ausüben.
Sehr geehrter Herr Riedhofer, Sie sehen also, dass durch das Los nur der Schlichter bestimmt wird und keinesfalls die Höhe der Lohnuntergrenze. Und dies passiert auch nur in den äußerst unwahrscheinlichen Fällen, in denen es bei den vielen Möglichkeiten vorher zu keiner Einigung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kommt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Fragen hiermit ausreichend beantworten. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Ingrid Heckner, MdL