
(...) Dies hat dazu geführt, dass viele Krankenkassen auch schon 2008 ihre Beiträge angehoben haben. Die Festlegung des einheitlichen Beitragssatzes von 15, 5 % stellt den Fortbestand der vorhandenen erstklassigen medizinischen Versorgung sicher, er ist notwenig, um die gestiegenen Kosten bei den Krankenhäusern, die höheren Arzneimittelkosten und die Verbesserung der Pflegeleistungen in den Kliniken zu finanzieren. Zudem können nun niedergelassene Ärzte eine angemessene Erhöhung ihrer Vergütung erhalten, was gleichzeitig auch zu einer Angleichung der Honorare in Ost- und Westdeutschland führt. (...)