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Ingo Gädechens
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Frage von Dennis D. •

Frage an Ingo Gädechens von Dennis D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Herr Gädechens

Am 30.06.2017 wurde das Netzwerkdurchsetzungsgesetz von einem schwach besetzten Bundestag beschlossen. Ich habe jetzt einige Fragen dazu. Hier auf Abgeordnetenwatch scheint diese Abstimmung nicht erfasst zu sein. Mich würde jetzt interessieren wie Sie abgestimmt haben sofern sie anwesend waren. Falls sie bei dieser bedeutenden Abstimmung nicht anwesend waren, würde mich der Grund dafür interessieren sowie ihre Position dazu.

Mit freundlichen Grüßen
Dennis Dittrich

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Sehr geehrter Herr Dittrich,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Sie können das Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten bei abgeordnetenwatch.de nicht einsehen, da über das Gesetz nicht namentlich abgestimmt und somit die Voten der einzelnen Abgeordneten nicht festgehalten wurden. Da es sich beim Deutschen Bundestag - anders als z.B. beim britischen Unterhaus - um ein sogenanntes Arbeitsparlament handelt, sind während der Plenumsdebatten in der Regel nur die zuständigen Fachpolitikerinnen und -politiker anwesend. Die übrigen Parlamentarier haben parallel Sitzungen oder nehmen andere Termine wahr. Daher war ich als Verteidigungspolitiker an anderer Stelle gefordert und im Gegensatz zu den Rechts- und Innenpolitikern - nicht im Plenum. Gleichwohl wurde das Gesetz ausführlich in der Fraktionssitzung am vorigen Dienstag besprochen, sodass ich über die Inhalte informiert war und das Abstimmungsverhalten meiner Fraktion mittragen konnte.
Zum Gesetz selbst: Der freie Meinungsaustausch - kritisch und auch zugespitzt - ist ein Wesensmerkmal der demokratischen Debatte. Er gehört zu den unverrückbaren Werten einer offenen, freiheitlichen Gesellschaft. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ändert daran nichts. Wo aber die weiten Grenzen der Meinungsfreiheit durch Hetze, Hass und Aufrufe zu Straftaten überschritten werden, muss der Staat aktiv werden. Zwar sind Plattformanbieter bereits nach geltendem Recht verpflichtet, diese Beiträge zu löschen - die Realität hat aber gezeigt, dass die aktuellen Mechanismen nicht ausreichen.
Das nunmehr verabschiedete Netzwerkdurchsetzungsgesetz trägt dieser Entwicklung Rechnung. Für die Union war in den Verhandlungen wichtig, dass es für Plattformbetreiber keine Anreize gibt, rechtmäßige Inhalte zu löschen. Das haben wir erreicht. Die Pflicht zur Löschung von offensichtlich strafbaren Inhalten innerhalb von sieben Tagen entfällt, wenn der Sachverhalt zunächst näher ermittelt werden muss oder die Beurteilung der Rechtswidrigkeit von Inhalten an eine unabhängige Einrichtung freiwillige Selbstkontrolle übertragen wird. Dieses System der regulierten Selbstregulierung kennen wir aus dem Jugendschutz, wo es seine Funktionsfähigkeit bereits unter Beweis gestellt hat.
Besonders wichtig ist mir auch, dass die Rechte von Betroffenen gestärkt werden. Menschen, die in den sozialen Medien Opfer von Beleidigungen und Verleumdungen geworden sind, soll ein Weg eröffnet werden, direkt gegen die Urheber dieser Aussagen vorgehen zu können. Plattformbetreiber müssen daher künftig einen Zustellungsbevollmächtigten benennen, der innerhalb von 48 Stunden auf Beschwerden reagiert.
Die Union teilt die allgemeine Kritik, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Maas (SPD) nicht nur viel zu spät vorgelegt wurde, sondern auch handwerklich schlecht gemacht war. Daher haben meine Kolleginnen und Kollegen aus Rechts- und Innenausschuss massiv in den Entwurf eingegriffen und ihn geändert, sodass nun ein akzeptabler Kompromiss vorliegt. Gleichwohl sage ich aber auch: Das Gesetz ist nicht der Weisheit letzter Schluss! Wir müssen die Entwicklungen weiter im Auge behalten und gegebenenfalls nachjustieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Ingo Gädechens, MdB

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