
(...) Damals wie heute bin ich also auf die Rückmeldung und fachlichen Auskünfte meiner Fraktionskollegen angewiesen. Festzuhalten bleibt an erster Stelle, dass tatsächlich zu keinem Zeitpunkt eine Gesetzeslücke bestand, die die Cum-Ex-Geschäfte als eine legale Option zugelassen hat. Das 2016 in Kraft getretene Gesetz, das Sie erwähnen, zeigte schon im gleichen Jahr mit Blick auf die Handelsvolumina zu den kritischen Zeitpunkten (beispielsweise für die BASF-Aktie und andere DAX-30-Aktien) Tendenzen, die auf den Erfolg der Regelung schließen ließen. (...)