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Ingo Gädechens
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Frage von Harm-Diercks G. •

Frage an Ingo Gädechens von Harm-Diercks G. bezüglich Finanzen

Guten Tag Herr Gädechens,
Welche zusätzlich zum 2016 beschlossenen und sehr lückenhaften Gesetz zur Verhinderung von Cum Cum, Cum Ex und Cum Fake Geschäften werden Sie und Ihre Fraktion ergreifen, um den Steuerzahler vor weiteren Milliarden "Diebstählen" zu schützen? Würden Sie einem Ausbau der Befugnisse der BaFin unterstützen oder sind Sie der Meinung, dass die gesetzlichen Mittel ausreichend sind, um nationale und internationale Finanzheuschrecken vor Steuerbetrug in Deutschland und Europa abzuschrecken?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Als Verteidigungs- und seit 2018 auch Haushaltspolitiker habe ich die von Ihnen angesprochenen Themen mit großem Interesse verfolgt. An der Lösung selber habe ich nicht direkt mitgewirkt. Damals wie heute bin ich also auf die Rückmeldung und fachlichen Auskünfte meiner Fraktionskollegen angewiesen. Festzuhalten bleibt an erster Stelle, dass tatsächlich zu keinem Zeitpunkt eine Gesetzeslücke bestand, die die Cum-Ex-Geschäfte als eine legale Option zugelassen hat. Das 2016 in Kraft getretene Gesetz, das Sie erwähnen, zeigte schon im gleichen Jahr mit Blick auf die Handelsvolumina zu den kritischen Zeitpunkten (beispielsweise für die BASF-Aktie und andere DAX-30-Aktien) Tendenzen, die auf den Erfolg der Regelung schließen ließen.

Wir erwarten derzeit, dass das "Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen" vom Dezember 2019 dazu führt, dass frühzeitig auftretende Steuergestaltungen gemeldet und europaweit ausgetauscht werden. Soweit ich die aktuelle Entwicklungen bei meinen Kollegen in der Finanzpolitik korrekt wiedergeben kann, sind Ausweitungen der Befugnisse der BaFin im Kontext von Cum Ex etc. nicht vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Ingo Gädechens, MdB

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