
(...) Da der Pollengehalt von Honig maximal 0,01 bis 0,5 Gramm - im Normalfall ungefähr 0,03 Gramm - je Kilogramm Honig beträgt, ist eine GVO-Kennzeichnung ohnehin nicht erforderlich. Hinzu kommt: Bei Lebensmitteln, die mit dem Ohne-Gentechnik-Siegel gekennzeichnet werden, liegt die Nachweisschwelle für zugelassene und gentechnisch veränderte Bestandteile bei 0,1 Prozent; sogar diese Grenze wird von gentechnisch verändertem Pollen im Honig nicht überschritten. Außerdem würde ein technisch schwieriger und finanziell aufwendiger Nachweis von Zutaten im Honig erforderlich. (...)