Frage an Inge Gräßle von Michael U.
Sehr geehrte Frau Dr. Gräßle!
Am 9. November 2016 hat die Europäische Kommission ihren bisherigen Rechnungsführer zum neuen Internen Prüfer ernannt.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-3624_de.htm
In seiner neuen Funktion muss der betroffene Beamte somit die Mittelbewirtschaftung in der Kommission prüfen, für die er bisher als Rechnungsführer maßgeblich mitverantwortlich war.
Die Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision sehen aber vor, dass Interne Revisoren von der Beurteilung von Geschäftsprozessen absehen müssen, für die sie zuvor verantwortlich waren. Die Objektivität kann als beeinträchtigt angenommen werden, wenn ein Interner Revisor eine Aktivität prüft, für die er im Verlauf des vorangegangenen Jahres verantwortlich war (siehe 1130.A1 der Standards).
Sind Sie der Meinung, dass sich die Kommission mit ihrer Ernennungsentscheidung über die Internationalen Standards für die Interne Revision hinwegsetzen darf? Steht diese Entscheidung im Einklang mit der EU-Haushaltsordnung?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
M. U.