Dr. Inge Gräßle
Inge Gräßle
CDU
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Frage von Sebastian K. •

Frage an Inge Gräßle von Sebastian K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Gräßle,

wie gestern bekannt wurde, hat Ihre Fraktion, insbesondere wohl Herr Voss, große Angst vor den angemeldeten Demonstrationen gegen das geplante neue Leistungsschutzrecht. So groß ist die Angst vor der Meinung der Bürger, die Sie vertreten, dass die Abstimmung vorgelegt werden soll.
Stehen auch Sie auf der Seite dieser absolut undemokratischen Vorgehensweise, oder besteht noch Hoffnung, dass sich auch Mitglieder Ihrer Partei noch zur Demokratie bekennen und auch die öffentlichen Meinungsäußerungen in Form von Demonstrationen aushalten ohne in nackte Panik zu verfallen und vorab Fakten zu schaffen.
Bin sehr gespannt auf Ihre Antwort und werde die Frage auch an andere Abgeordnete richten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Inge Gräßle
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.

Wie Sie mittlerweile sicherlich mitbekommen haben, wurde die Abstimmung nicht verschoben.

Diese Vorgehensweise ist auch keineswegs undemokratisch. Das Europäische Parlament ist eine sehr transparente Organisation. Jeden Gesetzesentwurf der von der Europäischen Kommission kommt wird veröffentlicht. Jeder Berichtsentwurf und alle Änderungsanträge werden veröffentlicht. Sie können jede Ausschusssitzung und jede Plenarsitzung live oder im Nachhinein sich online auf der Parlamentshomepage anschauen. Jeder Gesetzestext wird in alle 24 Amtssprachen übersetzt und ist online verfügbar.

In Artikel 149 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments (http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+RULES-EP+20190305+0+DOC+PDF+V0//DE&language=DE; Seite 100) wird erläutert, wie ein Punkt auf die Tagesordnung ins Plenum kommt. Auch dieser Prozess ist genau geregelt (Kapitel 2, Artikel 149). Die Tagesordnung wird durch die Konferenz der Präsidenten aufgrund der Empfehlungen der Konferenz der Ausschussvorsitzenden festgelegt. Die Kommission und der Rat können auf Einladung des Präsidenten an den Beratungen der Konferenz der Präsidenten über den Entwurf der Tagesordnung teilnehmen.

Zum Thema Leistungsschutzrecht der geplanten Urheberrechtsreform ist es so, dass: Privatpersonen von Artikel 11 gar nicht betroffen sind. Sie können jederzeit für die privatrechtliche Nutzung Zeitungsartikel teilen. Artikel 11 betrifft die Presseverleger und führt für diese das Recht ein, Geld von den Plattformen zu verlangen, wenn sie ihre Presseerzeugnisse nutzen. Will also auch eine Suchmaschine Presseartikel veröffentlichen, so können die Presseverleger hierfür eine Bezahlung verlangen. Hyperlinks können die Suchmaschinen weiterhin kostenlos verwenden, dafür können Verleger kein Geld verlangen. Auch können einzelne Worte oder kurze Textausschnitte angezeigt werden.

Unzählige deutsche und europäische Künstler, Journalisten, Verleger und Autoren sprechen sich für die Reform des Urheberrechts im digitalen Binnenmarkt aus. Kreative schreiben Musik und Bücher, machen Filme und Fotos, nicht um sie dann zu blockieren. Sie wollen damit die Menschen erreichen, auch über digitale Plattformen. Kreative sehen nur nicht ein, dass der gesamte Profit, der damit durch Werbung und Datenhandel gemacht wird, bei den Plattformen allein hängen bleibt.

Im Europäischen Parlament stehen wir für transparente Gesetzgebung. Die europäischen Gesetzgeber haben über viele Jahre mit verschiedensten Interessenvertretern diskutiert und begründete Kompromisse geschlossen. Wir sind für ein freies und faires Netz ohne Zensur und aus all diesen Gründen unterstütze ich die Urheberinnen und Urheber im Internet.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Inge Gräßle

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