Frage an Inge Gräßle von Markus O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Gräßle,
die Voraussetzung für eine Zustimmung zur vorläufigen Anwendung von CETA durch die Mitgliedsländer, bzw. durch die Regionalparlamente Belgiens war die Zusicherung, dass die Institution der Schiedsgerichte durch den EuGh geprüft wird.
Dies wurde kürzlich in einem Antrag in das EU-Parlament eingebracht. Sie haben dagegen gestimmt. Warum? Sind Sie gegen den konkreten Antrag oder gegen die Prüfung durch den EuGh?
Mit freundlichen Grüßen
M. O.
Sehr geehrter Herr O.,
für Ihre Anfrage, die mich über abgeordnetenwatch.de erreicht hat, möchte ich Ihnen danken.
Der Entschließungsantrag zur Einholung eines Gutachtens des Gerichtshofs über die Vereinbarkeit des vorgeschlagenen Übereinkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union über ein umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) mit den Verträgen, über welchen am Mittwoch, 23.11.2016 im Europäischen Parlament abgestimmt wurde, diente lediglich dazu die Abstimmung über CETA im Europäischen Parlament zu verzögern. Deshalb habe ich gegen diesen Entschließungsantrag gestimmt. Eine Prüfung durch den EuGH würde vermutlich zwei Jahre dauern, während derer dem Parlament die Hände gebunden wären. Dabei steht uns ohnehin noch ein jahrelanger Prozess bevor: Im März sollen nur die Teile von CETA in Kraft treten, die unter die Handelspolitik-Kompetenz der EU fallen. Über alle anderen Teile sollen die nationalen und regionalen Parlamente der Mitgliedsstaaten entscheiden dürfen.
Zudem möchte ich eine diesbezügliche Anfrage an den europäischen Gerichtshof nicht unterstützen, da bereits eine Rechtsförmlichkeitsprüfung des Abkommens stattgefunden hat - Handelskommissarin Malmström und die kanadische Handelsministerin Freeland haben am 29. Februar 2016 den positiven Abschluss dieser Rechtsförmlichkeitsprüfung bekanntgegeben. Außerdem hat im vergangenen Frühjahr der Ausschuss für Internationalen Handel des Europäischen Parlaments bereits ein Gutachten beim Rechtsdienst des Europäischen Parlaments angefordert zu genau der Frage, ob der in CETA vorgesehene Schiedsgerichtshof mit den Europäischen Verträgen vereinbar ist. Dieses Gutachten des politisch unabhängige Rechtsdienst kommt zu dem Schluss, dass der Inhalt des CETA-Kapitel zu den Investitionen mit den Europäischen Verträgen übereinstimmt: "Taking into account the aim and the content of the CETA Investment chapter, it may be considered that the envisaged investment dispute settlement provisions are compatible with EU Treaties".
Es ist richtig, dass Belgien bzw. Wallonien seine Zustimmung zu CETA nur gegeben hat, wenn es eine Überprüfung des Investitionsgerichtshofs durch den EuGH geben wird. Aber Belgien wird den Gerichtshof der Europäischen Union um ein Gutachten bezüglich der Vereinbarkeit des Investitionsgerichtshofs mit den Europäischen Verträgen selbst ersuchen (S. 28, http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13463-2016-REV-1/de/pdf). Es war nie die Rede davon, dass das Europäische Parlament den EuGH in dieser Sache anrufen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Inge Gräßle