Frage an Inge Gräßle von Antje S. bezüglich Europapolitik und Europäische Union
Als Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses können Sie mir sicherlich erklären, wie der Juncker-Plan bzw. EUROPÄISCHER FONDS FÜR STRATEGISCHE INVESTITIONEN (EFSI) mit der EU-Haushaltsordnung vereinbar ist. Konkret wundere ich mich über die EU -Garantie in Höhe von 16 Mrd. Euro, der max. Mittel in Hohe von 8 Mrd. Euro gegenüber stehen. Die Haushaltsordnung fordert in Art. 140 u.a.: "Die Haushaltsausgaben im Zusammenhang mit einem Finanzierungsinstrument und die finanzielle Haftung der Union dürfen in keinem Fall den Betrag der entsprechenden Mittelbindung überschreiten, um Eventualverbindlichkeiten für den Haushaltsplan auszuschließen."
Eine Garantie ist eine Eventualverbindlichkeit, so dass m.E. die EU 16 Mrd. Euro im Budget haben müsste. Verstößt die EU Kommission gegen die Haushaltsordnung?
Ich bedanke mich jetzt schon für Ihre Antwort.