Frage an Inge Gräßle von Kai M. bezüglich Gesundheit
sehr geehrte frau dr. grässle,
im oktober verabschiedete das parlament mit grosser mehrheit eine vorlage der tabakrichtlinie. in dieser sollte die sog. "elektrische zigarette" nicht unter das arzneimittelgesetz fallen. ordnungsgemäss wurde diese vorlage dem rat der eu vorgelegt.
wie ich nun erfahren habe, sollen an der gesetzesvorlage massgebliche veränderungen vorgenommen - so würden nach dem willen des rates "elektrische zigaretten" nun doch unter das arzneimittelrecht fallen.
ist an diesen "gerüchten" etwas dran?
wenn ja: wie werden sie sich als abgeordnete zu dieser "modifizierten" fassung der tabakrichtilinie positionieren?
vielen dank - mit freundlichen grüssen
kai marchfeld
trossingen
Sehr geehrter Herr Marchfeld,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Parlament, Rat und Kommission sind gerade im sogenannten Trilog um den endgültigen Text der Tabakproduktrichtlinie zu erstellen. Nach meinen Recherchen ist es nicht zutreffend, dass die E-Zigarette unter das Arzneimittelrecht fallen soll. Bislang wurde dieser Punkt noch nicht aufgerufen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichem Gruß,
Dr. Inge Gräßle