Dr. Inge Gräßle
Inge Gräßle
CDU
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Frage von Rudi B. •

Frage an Inge Gräßle von Rudi B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Dr. Gräßle,

ich habe vor einiger Zeit der Presse entnommen, dass die rechtswidrige und vielfach gerügte Siedlungspolitik Israels von der EU finanziell gefördert wurde und evtl. weiter gefördert wird.

Frage 1: Bitte erklären Sie mir die Gründe hierfür.

Frage 2: Mit wieviel Geld jährlich erfolgte bisher die Förderung.

Frage 3: Ist auch künftig Förderung vorgesehen und wenn ja, mit welchen Beträgen.

Ich bedanke mich für seriöse Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Rudi Biewald

Dr. Inge Gräßle
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Biewald,

die Israelische Siedlungspolitik wurde von der EU niemals aktiv gefördert. Im Gegenteil, die EU hat wiederholt die Siedlungspolitik Israels scharf kritisiert. Die EU erkennt Israels Souveränität über die von Israel seit Juni 1967 besetzten Gebiete nicht als Teil des israelischen Staatsgebiets an – ungeachtet ihres rechtlichen Status nach israelischem Recht. Für die Förderungsfähigkeit israelischer Einrichtungen hat die EU für die nächste Finanzierungsperiode von 2014-2020 vor kurzem erst neue Leitlinien erlassen, die dieser europäischen Haltung Rechnung tragen, so dass nicht mittels europäischer Förderung an Unternehmen aus Israel, eine implizite Duldung der israelischen Siedlungspolitik in Ostjerusalem, dem Westjordanland und den Golanhöhen hergeleitet werden kann.

In den „Leitlinien über die Förderfähigkeit israelischer Einrichtungen und ihrer Tätigkeit in den von Israel seit Juni 1967 besetzten Gebieten im Hinblick auf die von der EU finanzierten Zuschüsse, Preisgelder und Finanzinstrumente ab 2014“ ist nun klar geregelt, dass lediglich israelische Einrichtungen mit einem Gründungsort innerhalb der vor 1967 bestehenden Grenzen Israels förderfähig sind. Zusätzlich dürfen Tätigkeiten von solchen förderfähigen Einrichtungen nicht – ganz oder teilweise – in Ostjerusalem, im Gazastreifen, im Westjordanland oder auf den Golanhöhen stattfinden.

Die einzige Ausnahme bilden Tätigkeiten von israelischen Einrichtungen innerhalb der vor 1967 bestehenden Grenzen Israels, die geschützten Personen [1] zu Gute kommen sollen und/oder den Friedensprozess im Nahen Osten im Einklang mit der Politik der EU fördern sollen. Solche Tätigkeiten könnten beispielsweise im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte, der Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft im Rahmen der Nachbarschaftspolitik oder auch innerhalb des Programms Partnerschaft für den Frieden weiterhin gefördert werden, solange die durchführende Einrichtung ihren Gründungsort innerhalb der israelischen Grenzen vor 1967 hat.

Unsere Recherche im kompletten Datensatz des Finanziellen Transparenz Systems [2] ergab keine Treffer für Gelder an Firmen, die ihren Gründungsort/Sitz außerhalb der israelischen Grenzen vor 1967 für die Jahre seit 2007.

Leider liegen mir die Pressetexte, auf die Sie sich beziehen nicht vor, daher hoffe ich, Ihnen Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Inge Gräßle

[1] siehe Definition des Artikel 4 der 4. Genfer Konvention von 1949
[2] Der Datensatz ist öffentlich zugänglich unter: http://ec.europa.eu/budget/fts/index_en.htm

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